Verteidiger führen lange Diskussionen um Nichtigkeiten im HSH-Prozess.

Gerichtsgutachter Hultsch scheint Angeklagten und Verteidigern zuzusetzen 

Immer wieder beißen sich die Verteidiger während der Befragung des Gerichtsgutachters Christoph Hultsch an Kleinigkeiten fest, anstatt die fachlichen Aussagen des Wirtschaftsprüfers mit diesem zu diskutieren. Die Verteidigung hält sich so für mich damit an Nebenschauplätzen auf.

Christoph Hultsch, Partner bei Ernst&Young, wurde am Montag, dem 3. Februar, zum vierten Mal als Gerichtssachverständiger befragt. Zuerst noch vom Gericht, dann der Staatsanwaltschaft. 

Wirtschaftspraxis trifft Rechtsauslegung

Die erfahrenen Strafverteidiger scheinen auszublenden, dass manches Missverständnis zwischen ihnen und dem Wirtschaftsprüfer damit zu tun haben könnte, dass einem praktisch arbeitenden Wirtschaftsprüfer manche Fragen und Zusammenhänge so klar sind, oder er sie aus einer anderen Perspektive sieht, dass ihm nicht in den Sinn kommt, dass danach gefragt sein könnte. 

Zwei Welten prallen hier wohl aufeinander. Deshalb reden Anwälte und Gutachter nach meiner Beobachtung oft aneinander vorbei, was die Verteidiger gegen den Gutachter auslegen. Auch das Gericht hat manches mal seine Verständigungs-Schwierigkeiten, schafft es aber meistens, diese durch beharrliches und variierendes Nachfragen zu beseitigen. Die Verteidigung nutzt es zum Angriff und Taktieren, was natürlich ihr Recht ist. 

Das führt teils zu grotesken, teils unterhaltsamen Wortwechseln im Gerichtssaal, die den Prozess aber aufhalten und deren Sinn sich mir nicht erschließt. 

Unnötiges Taktieren?

So wurde Gerichtsgutachter Hultsch gefragt (was allerdings nichts mit seinem Gutachten zu tun hat), welche Qualifikationen ein Bankvorstand haben müsse und wie er von der Bankenaufsicht Bafin bestellt werde. Das stehe im Kreditwesengesetz, dem KWG, meinte Hultsch kurz. Die Verteidiger hakten nach, Hultsch antwortete dann u.a., die Vorstandskandidaten müßten persönlich bei der Bafin vorsprechen und bräuchten Kreditkompetenz. Ha, meinte einer der Verteidiger. Das stimme so nicht. Und dann ging die Hackerei auf den Gutachter wieder los nach dem Muster: Wenn er das schon nicht weiß … was weiß er dann?   

Die fehlende Kreditkompetenz 

Die Diskussion gipfelte in einem Statement des Verteidigers von Dirk-Jens Nonnenmacher, Wagner, der meinte: Auch mein Mandant, Dr. Nonnenmacher, war Vorstand und Geschäftsleiter und hatte keine Kreditkompetenz. (sinngemäß zitiert) Staatsanwalt Wegerich konnte sich daraufhin nicht verkneifen auszurufen: “… deshalb also hat Dr. Nonnenmacher den Fehler gemacht!

Gelächter im Saal. 

Gutachter-Rechtsmeinung? “Das hat hier nichts zu suchen.”

Hin und her musste Richter Marc Tully mit den Verteidigern Gatzweiler (von Peter Rieck) und Kury (von Hans Berger) auch diskutieren, ob das Gericht seinen Gutachter nach dessen Rechtsmeinung fragen darf, ob durch Omega 55 die regulatorische Eigenkapitalentlastung zum 31.12.2007 eingetreten sei  und wenn ja, wie sie entstehen konnte oder eben nicht. Gegen diese meiner Meinung nach berechtigte gerichtliche Neugier (wozu habe ich einen Fachmann da sitzen?), legte die Verteidigung ihr Veto ein.

Es spiele keine Rolle, was DIESER Sachverständige dazu finde, warf Anwalt Norbert Gatzweiler ein. Anwalt Otmar Kury sprach geschmeidig von “subtiler Beeinflussung” durch den Sachverständigen, wenn er seine “laienhafte” Rechtsmeinung äußere. Rechtsfragen sollten doch, so Kury, nur unter “Rechtskundigen” erläutert werden, womit er wohl sich und seine Kollegen meint. Ihm, Kury, gehe es darum, “dass sich nichts verfestigt, was hier nichts zu suchen hat”. Alle unterlägen doch suggestiven Inhalten …  

Für Kury ist also offenbar die Antwort eines rechtlich geschulten und erfahrenen Wirtschaftsprüfers auf eine zentrale, bankenregulatorische Frage in diesem Untreue-Verfahren suggestiv und dazu noch laienhaft und rechtsunkundig. Die Beantwortung regulatorischer Fragen gehört aber zum Job und Auftrag eines Wirtschaftsprüfers, zumindest in meinem Verständnis. 

Steht die Verteidigung mit dem Rücken zur Wand, dass sie die Expertise eines erfahrenen Wirtschaftsprüfers derart anzuzweifeln versucht? Hultsch erträgt es stoisch. 

Richter Tully folgte schließlich den Verteidigern und stellte seinem Gutachter die Frage nicht, obwohl er den Anspruch hat, soviele Rechtsmeinungen zu hören, wie nur möglich.  

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