Überraschung: Staatsanwaltschaft fordert nur Bewährungsstrafen.

Der bisher im Untreue-Verfahren kämpferisch und schlagfertig auftretende Staatsanwalt Karsten Wegerich wartete am Ende seines viereinhalbstündigen, analytischen und für seine Verhältnisse eher zahm vorgetragenen Plädoyers mit einer verblüffenden Litanei auf.

Gerade noch hatte er ausgiebig die Pflichtverletzungen der 6 Angeklagten analysiert, ihnen schwere Untreue und bedingten Vorsatz nachgewiesen und zahlreiche strafverschärfende Punkte aufgezählt, als er eine ganze Liste strafmildernder Gesichtspunkte zu Gehör brachte.

Strafmildernd befand er unter anderem, dass die Tat sechs Jahre zurückliege, für Banken das Ausmaß der sich anbahnenden Finanzkrise nicht vorhersehbar war, Dirk Jens Nonnenmacher erst kurzzeitig als Finanzvorstand in der HSH Nordbank arbeitete und die unrichtige Darstellung in der Bilanz – die Bilanzfälschung – in absoluten Zahlen keine erhebliche Abweichung darstellte. Uff.

Und dann benannte Karsten Wegerich das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß für die Angeklagten, abgestuft nach ihrer strafrechtlich relevanten Verantwortung.

Joachim Friedrich: 1 Jahr und 10 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung zu 3 Jahren und einer zu zahlenden Geldbuße von 100.000 Euro als Auflage

Peter Rieck: 1 Jahr und 6 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung auf 3 Jahre und einer Geldbuße von 75.000 Euro als Auflage

Hartmut Strauß: 1 Jahr und 3 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung für 2 Jahre und einer Geldbuße von 60.000 Euro als Auflage

Dirk Jens Nonnemacher: 1 Jahr und 3 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung für 3 Jahre und Geldbuße von 150.000 Euro als Auflage

Hans Berger: 1 Jahr Haft, ausgesetzt auf Bewährung für 2 Jahre und einer Geldbuße von 50.000 Euro als Auflage

Bernhard Visker: 10 Monate Haft, ausgesetzt auf Bewährung für 2 Jahre und einer Geldbuße von 40.000 Euro als Auflage

 

Detaillierte Infos zum Schlusswort der Staatsanwälte Karsten Wegerich und Maximilian Fink lesen Sie morgen hier auf dem Blog.
 

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