Tullys vorläufige Auffassung: Gesamtvorstand trägt Verantwortung.
Am Ende eines lehrreichen und fast schon als fröhlich zu bezeichnenden 46. Verhandlungstages setzte der Vorsitzende Richter Tully einen Paukenschlag.
In seiner vorsichtigen Art hatte der Verteidiger von Dirk Jens Nonnenmacher, Heinz Wagner, sich an das Gericht gewandt und gefragt, ob sich das Gericht schon Gedanken gemacht habe, wovon die Kammer bei ihrer Bewertung der Verantworlichkeiten zu Omega 55 ausgehen wolle? Von einem Eilbeschluss oder Gesamtbeschluss oder der Verantwortung des Gesamtvorstandes … ? Diese Bitte hatte Wagner am 43. Verhandlungstag geäußert.
Marc Tully wich dieser Bitte nicht aus. Noch habe er sich nicht mit seinen Beisitzern beraten, erklärte Tully, dafür aber mit einigen Berufsrichtern. Und deshalb könne er nur eine sehr vorläufige Antwort geben, nämlich nur eine Antwort aus SEINER Sicht, nicht aus Sicht des Gesamtgerichts, zu denen neben den beisitzenden beiden Berufsrichtern auch die Schöffen gehören.
Und so hob er an: Ich meine, die Entscheidung (zu Omega 55) konnte nur durch alle 6 Geschäftsleiter getroffen werden.
Tully geht damit — wenn ich das richtig schlussfolgere — von einer Verantwortung des Gesamtvorstandes aus, und nicht, wie wohl einige der Verteidiger gehofft hatten, von einer unterschiedlichen Verantwortung der einzelnen Vorstände.
Die Verantwortung der Vorstände leitet Tully aus dem Kreditwesengesetz KWG ab.
Aber: Das seien SEINE VORLÄUFIGEN Überlegungen, ohne es kollegial beraten zu haben, betonte der promovierte Richter am Ende noch einmal explizit.