Quälende Beweisaufnahme.

Es herrscht zurzeit Stille in den gängigen Medien um die Beweisaufnahme im HSH-Prozess. Kein Wunder. Der Nachrichtenwert des Verfahrens ist zurzeit gering, denn das Gericht beschäftigt sich seit dem 3. Prozesstag in der Befragung von Marc S. mit komplizierten Detailfragen zu Omega 55. Es geht um RWA-Entlastungen, Single Tranche Collaterialized Debt Obligations, CDOs, Call Options, Liquiditätsfaszilitäten, Backstopps, synthethische CDOs und CLN’s, Tranche sizes.  

Bankerdenglisch

Dieses Bankervokabular ist quälend und der Öffentlichkeit nicht zu vermitteln; der Erkenntnisgewinn wäre zu kleinteilig. Die großen (Wirtschafts-)Blätter schicken deshalb kaum mehr ReporterInnen, dpa und Reuters entsenden nur für die ersten Stunden Redakteure, spätestens ab Mittag beobachtet kaum ein Journalist mehr das Geschehen, geschweige denn Fotografen und Kameraleute. Worauf alle warten in ihren Redaktionen ist, dass sich  Nonnenmacher erhebt und zum Untreuevorwurf äußert.

Satz für Satz durch die Kreditvorlage

Bei der Beweisaufnahme mit Marc S. geht die Große Strafkammer 8 das entscheidende Dokument, die Vorstandsvorlage zu Omega 55 (den Kreditantrag) Satz für Satz durch. Die Richter ackern sich durch die Absätze, Grafiken und Tabellen. Weil die Kreditvorlage in englischer Sprache gehalten ist, und deshalb auch credit application heißt, verlangte die Verteidigerin von Bernhard Visker, Gaby Münchhalffen, dass die credit application übersetzt werden müsse, denn der Prozess finde in Deutschland statt und Gerichtssprache sei deutsch.

Die Strafkammer gab dem statt und so verliefen die beiden ersten Befragungstage und die Beweisaufnahme von Marc S. so: 

Richter Bruns las die ersten Sätze der Kreditvorlage in Englisch vor. Danach verlas der dritte Richter die deutsche Übersetzung, ergänzt um Verbesserungen von Nonnenmachers Anwalt Wagner (der hatte angemahnt, die Übersetzung sei in vielen Punkten mangelhaft). Anschließend bat Richter Volker Bruns den Zeugen, zu erklären, was die Sätze inhaltlich bedeuten, was unter dieser Grafik und jener Tabelle zu verstehen sei. 

Eine Prozedur, die am 5. Verhandlungstag leicht modifiziert wurde. Heute las Richter Bruns nur noch die englische Originalfassung vor und fragte dann.

Verteidiger fahren Richter Tully über den Mund

Je länger der Verhandlungstag dauert, umso öfter beanstanden die Verteidiger die Fragen des Richters und gehen sogar dazu über, sich lauthals einzumischen und die gestellten Fragen selbst zu beantworten. 

Der Anwalt von Risikovorstand Hartmut Strauß, Daum, zum Beispiel, hielt es nach der Mittagspause nicht mehr aus, und er fing an, mit Richter Bruns zu diskutieren. Bruns wollte die Aussagekraft einer Tabelle und die dort aufgeführten Ratings verstehen und fragte beim Zeugen mehrfach nach, z.B. ob es zutreffe, dass trotz gutem Ratings ein Kredit ausfallen könne. Daum erzürnten diese Nachfragen und er warf ein, das tue nichts zur Sache. Den vorsitzenden Richter Tully veranlasste das Hin-und-Her, in das sich dann auch Staatsanwalt Wegerich einschaltete, zu der Aussage, ob der Verteidiger Daum nicht selbst als sachverständiger Zeuge aussagen wolle. Darüber konnten aber nur die Richter, die Staatsanwälte und die zwei Zuschauer im Publikum lachen, unter ihnen ich.

Nonnenmacher verschiebt Statement

Wer dagegen weiterhin schweigt, ist Dirk Jens Nonnenmacher — und er wird wohl auch in den nächsten Wochen nicht öffentlich erklären, wie er den Anklagevorwurf sieht und seine Rolle bei Omega 55.

Frühestens Mitte September wird Nonnenmacher etwas sagen, so sein Anwalt, wenn die Zeugin aus der Rechtsabteilung befragt worden ist. Eigentlich wollte sich der Ex-Finanzvorstand nach der Aussage des ersten Zeugen “einlassen”, wie es bei Gericht heißt. Daraus wird also vorerst nichts. 

2 Gedanken zu „Quälende Beweisaufnahme.

  • 12. August 2013 um 20:20
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    Bei dieser Art von Strukturen spielt das Konzept der Korrelation zwischen den einzelnen Risiken eine entscheidende Rolle – für die initiale und für die laufende Bewertung.
    Eine niedrige Korrelation bedeutet ein unabhängiges Verhalten einzelnen Kreditrisiken: Wenn A ausfällt, fällt nicht notwendigerweise auch B aus. Wobei die konkrete Bestimmung sehr schwierig und mit vielen Annahmen verbunden ist.
    In der Krise jedoch ging die Korrelation hoch – vor allem sicher zwischen den Banken, da deren gegenseitige Abhängigkeit und starke Verbundenheit erkannt und entsprechend bewertet wurde. Dadurch konnte es bei diesen Strukturen – auch bei guten Ratings – zu starken Marktwertverlusten kommen, selbst wenn der einzelne Kredit noch nicht ausgefallen war.

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    • 14. August 2013 um 14:36
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      Genau diese Zusammenhänge müssen die zuständigen Mitarbeiter, und auch Vorstände!, ja wissen.
      Das Gericht hat bei Hernn S. hin und wieder versucht, sich in diese Tiefen vorzufragen, z.B. woran sich Spreads berechnen lassen und ob S. sich erinnern kann, was der Markt für Teil-B von Omega bezahlt hätte. Hier zog sich S. auf fehlendes Erinnern zurück.
      Die Marktbereiche aber werden sich erinnern müssen, wenn sie nicht ganz dumm dastehen wollen.
      Bin gespannt, ob die Richter nun anfangen, tiefer zu bohren.

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