Ohne interne Prüfung: der ominöse Teil-B.

Am 13. Verhandlungstag hatte das Gericht eine Mitarbeiterin der Abteilung Neue-Märkte-Neue-Produkte geladen, die Betriebswirtin Sirka H. Die Zeugin war 2007 sieben Jahre in der Bank beschäftigt und war seit einem Jahr in der Abteilung NPNM als Koordinatorin tätig.

Ohne Prüfung kein Neu-Geschäft 

Die Abteilung NPNM prüft und beurteilt bei neuen Geschäften, die die HSH abschließen will, welche Risiken damit verbunden sind, ob aufsichtsrechtliche Bedenken dagegen stehen, wie in der Buchhaltung das Geschäft erfasst werde kann, welche Kosten und Erträge entstehen. Am Ende dieses Prüfprozesses gibt die Abteilung ein Votum, eine Empfehlung ab, ob sie das Geschäft befürwortet oder ablehnt. Solche „NPNM-Abteilungen“ gibt es in jeder Bank. Ohne das Votum dieser Abteilung darf kein Geschäftsabschluss erfolgen, so schreiben es die Mindestanforderungen für das Risikomanagement vor, die MaRisk der BAFIN.

Zeugin Sirka H. war Koordinatorin in diese NPNM-Abteilung und damit beauftragt worden, Omega 55 zu prüfen und ein Votum darüber abzugeben, ob das Geschäft empfehlenswert ist oder die Abteilung davon abrät, es abzuschließen.

Nur die Hälfte von Omega 55 unter die Lupe genommen

Bei der Befragung der Zeugin ging es dem Gericht vor allem um eines: Warum hat die Zeugin bei dem zweiteiligen Geschäft Omega 55 nur Teil-A geprüft, den Risikotransfer von der HSH zur BNP Paribas also, und nicht gleichzeitig den komplexeren Teil-B, der das in Teil-A übertragene Risiko wieder zurücknahm?  

Dazu sagte die selbstbewusst auftretende Zeugin in der ca. sechsstündigen Befragung:  

– Sie wollte die Dokumentation eindeutig halten.

– Außerdem hatte sie keine detaillierten Angaben zu Teil-B und keine Dokumente; die fehlten zwar auch zu Teil-A, aber für Teil-A lag aus London ein Prüfantrag vor – beantragt vom Londoner Koordinator, dem Zeugen Marc S.

– Die Zeugin Sirka H war davon ausgegangen, dass nach Prüfung des A-Teils der Londoner Koordinator Marc S. einen weiteren Antrag für Teil-B stellen würde, wenn Teil-B ein neuartiges Produkt gewesen wäre. In der Bank kursierte Teil-B als „ominöses Geschäft“.

– Nur Marc S. hätte zudem einen Prüfantrag für Teil-B stellen können, tat es aber nicht. Zitat: „Wenn Marc S. „ernsthaft“ einen Prüfantrag gestellt hätte, hätten wir die Prüfung von Teil-B gestartet.“

– Dazu kam: Die Zeugin hatte gleichzeitig weitere Neugeschäfte der HSH zum Jahresende zu prüfen und ihr fehlte die Zeit. Richter Bruns fragte sie, was anders war an Teil-B, weil beim Teil-A bei der Prüfung ja auch viele Informationen gefehlt hätten? „Die Zeit war um“, sagte daraufhin Zeugin Sirka H. „Die Zeit war zu weit fortgeschritten.“

Üblich sei eigentlich, berichtete die Zeugin weiter, dass für eine NPNM-Prüfung vorab die Stellungnahme der Rechtsabteilung zu aufsichtsrechtlichen Fragen vorliege. Das war bei Omega 55 nicht der Fall. Mit der Rechtsabteilung habe die Zeugin Sirka H. ohnehin nie persönlich über Teil-A von Omega 55 gesprochen, obwohl sie es mehrfach versucht hatte, auch telefonisch. Die zuständige Juristin Vera S. sei so beschäftigt gewesen, dass kein Gespräch über den Inhalt von Omega 55 zustande gekommen sei.

Die Stellungnahme der Rechtsabteilung erfolgte – laut Aussage von Marc S. – ihm gegenüber mündlich. Zeuge Marc S., Mitarbeiter in London, hatte die Vorstandsvorlage für Omega 55 ausgearbeitet. 

Wie ein NPNM-Votum zustande kommt

Das wollte Richter Bruns dann wissen. 

Jeder Fachbereich – Risikoabteilung, Bilanzierung, Recht, Buchhaltung – prüfe aus seiner Sicht das Geschäft, teile anschließend seine Einschätzung in Form von Textbausteinen der Zeugin S.H mit und diese führe alles zusammen inkl. Votum. Freie Formulierungen sehe der NPNM-Prozess nicht vor. Alle involvierten Abteilungen lesen diese Zusammenstellung Korrektur und wenn alle einverstanden seien, werde das Votum getroffen.

Im Fall des Teil-A von Omega erfolgte das Votum einstimmig, das Geschäft unter strengen Auflagen zu empfehlen.

Der fehlende Antrag aus London

Wortwechsel entzündeten sich an der Frage, wer hätte veranlassen müssen, den Teil-B gemeinsam mit Teil-A zu prüfen, bevor der Vorstand Omega 55 abzeichnet?

Sirka H. sagte dazu, dafür hätte Marc S., der Koordinator vom Omega 55 in London, einen „Produktantrag“ stellen müssen. Es sei immer der Marktbereich zuständig, der das jeweilige Geschäft veranlasse. Bei Omega 55 war das die Financial Institutional Group in London.

Sirka H. habe das NPNM-Votum dann an ihren Vorgesetzten weitergeleitet, der es wiederum Marc S. in London übergab, der es der Vorstandsvorlage zu Omega 55 beilegte. Fragen aus dem Vorstand zum NPNM-Votum habe es nicht gegeben, erzählt Zeugin H.

Nicht nachgedacht

Richter Bruns fragt anschließend mehrfach, ob Sirka H. nicht in das Votum hätte reinschreiben müssen, dass es auch einen Teil-B bei Omega 55 gebe, den ihr Team nicht geprüft habe? H dazu: „Darüber habe ich nicht nachgedacht. Ich habe das Verfahren abgewickelt und dann das Votum weitergegeben.

Allerdings hatte die Zeugin mit Marc S. schon über Teil-B gesprochen, etwa Mitte Dezember. Sie habe S. gefragt, was denn in dem „ominösen“ Teil-B stecke? Marc S. habe ihr daraufhin zu verstehen gegeben, Teil-B beinhalte u.a. eine „Liquiditätsfaszilität“, also eine Art Dispositionskredit, den die HSH der BNP Paribas gebe. Später, im Januar 2008, stellte sich heraus, dass Teil-B keine Liquiditätsfaszilität beinhaltete, sondern einen so genannten „Total Return Swap“.

Swap statt Dispo

Dieser „Total Return Swap“ aber hätte einen NPNM-Prozess durchlaufen müssen, folglich auf dem Tisch der Zeugin Sirka H. landen müssen. Wieso? Weil der Wert eines „Total Return Swap“ tagtäglich bestimmt wird. Die HSH ist damit ständig Martkpreis-Risiken ausgesetzt und das muss sich NPNM vorher ansehen und abschätzen. Eine Liquiditätsfaszilität dagegen ist ein gewöhnliches Bankprodukt und bedarf keiner NPNM-Prüfung.

Stellt sich für mich die Frage:
Warum hat der Londoner Koordinator Marc S. die Abteilung NPNM über Teil-B im Unklaren gelassen und keinen Produktantrag gestellt? Damit das 2,4-Milliarden-Projekt-Omega 55 nicht gestoppt wird?

Weil er selbst erst nach dem 19.12. wußte, was in Teil-B drinsteckte, als der Vorstand das Geschäft bereits genehmigt hatte? Weil London die Zeit davon lief? Weil Provisionen winkten … 

Weil, weil, weil … viele Fragen, auf die es noch keine Antwort gibt.
 

2 Gedanken zu „Ohne interne Prüfung: der ominöse Teil-B.

  • 23. September 2013 um 14:56
    Permalink

    Definition Total Return Swap bei wikipedia ist hier

    http://de.wikipedia.org/wiki/Total_Rate_of_Return_Swap

    Daraus der entscheidende Satz ist

    “Somit übernimmt der Sicherungsgeber vom Sicherungsnehmer für die Laufzeit des Geschäfts neben dem Kreditrisiko auch das gesamte Marktpreisrisiko aus dem Referenzaktivum.”

    Ein Total Return Swap ist damit auf jeden Fall auch ein Handelsprodukt (und Kreditderivat, potentiell toxisch und potentiell “finanzielle Massenvernichtungswaffe), während die Liquiditätsfazilität vermutlich als Kreditgeschäft behandelt werden würde – mit ganz unterschiedlichen Konsequenzen, selbst wenn es wirtschaftlich eigentlich um die gleichen Risiken geht.

    Hatte der Zeuge Marc S. nicht behauptet, es hätte bei dem Geschäft überhaupt niemand koordiniert ?

    Hatte der Bereich von Zeugin S.H. nicht auch die Aufgabe, Verstösse gegen die Vorgaben der MaRisk in Bezug auf nicht geprüfte Geschäfte (dh. Abschlüsse ohne Durchlaufen des NPNM-Verfahrens) zu erkennen und zu unterbinden ?

    Antwort
    • 24. September 2013 um 17:09
      Permalink

      @Hatte der Zeuge Marc S. nicht behauptet, dass …
      Das habe ich so nicht verstanden. Marc S. hat selbst koordiniert, und zwar solange, bis die Vorstandsvorlage stand. Aus seinem Marktbereich heraus, der Financial Institutional Group in London kam ja die “Idee” von Omega 55.

      @Verstösse gegen die Vorgaben der MaRisk …
      Das weiß ich nicht. Das ist nicht angesprochen worden im Prozess.

      Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert