Vertane Chance? Gericht fragt nicht nach bei Zeugen aus dem Accounting.
Die Verteidiger der 6 angeklagten HSH-Vorstände werden am Abend des heutigen 24. Verhandlungstages bestimmt eine Flasche Sekt geköpft haben. Zumindest hätte ich das an ihrer Stelle getan.
Für meine Begriffe saß an diesem Montag ein wichtiger Zeuge vor Gericht. Ein Mitarbeiter aus der Abteilung Rechnungswesen (Accounting), der der Abteilung NPNM zugearbeitet hat. Accounting ist die Abteilung, die gemäß gesetzlicher Vorgaben alle Geld-Bewegungen in der Bank erfasst und die festlegt, wie und wo ein Bankgeschäft, ein vergebener Kredit oder die Mitarbeiter-Computer in der Bankbilanz abgebildet werden müssen.
Kai R.-U. heißt der Zeuge, 40 Jahre alt, Controller für Handelsrecht und Bilanzfragen, immer noch in der HSH Nordbank beschäftigt. R.-U. war eingebunden in den so genannten Neue-Produkte-Neue-Märkte Prozess, der neue Finanzgeschäfte prüft, ob sie für die Bank handhabbar, gesetzeskonform und nicht zu riskant sind.
Ein sichtlich nervöser Dirk Jens Nonnenmacher
Der Zeuge gehörte zum Vorstandsressort von Dirk Jens Nonnenmacher. Fast hatte ich den Eindruck, Nonnenmacher hörte die gesamte Vernehmung über besonders aufmerksam zu. Und auch in den Sitzungspausen, in denen er jüngst mit den Ex-Kollegen witzelte, war er ernst.
R.-U.’s Aufgabe bestand im Dezember 2007 darin zu beurteilen, wie Omega 55 zu bilanzieren ist.
Für seine Analyse stand ihm nichts weiter als diese eine ominöse Skizze des Finanzgeschäfts zur Verfügung, die, die BNP Paribas ausgearbeitet hatte — nicht die Kollegen der HSH. Die Skizze, die schon mehrfach erwähnt wurde vor Gericht (siehe hier und hier und hier).
Überraschenderweise erzählt der Zeuge, die rechte Hälfte der Skizze sei weiß gewesen, als er sie bekommen habe, also Teil B von Omega. Nur Teil A hätte er sehen können, das war die Entlastung des Eigenkapitals von Verlustrisiken. Die andere Hälfte, die weiße, sei erst nach dem 14. Dezember aufgetaucht. Wie, daran erinnert er sich nicht mehr.
Zentrale Dokumente fehlten
Üblicherweise liegt dem Controller der Vertragstext des zu prüfenden Finanzgeschäftes vor, damit er beurteilen kann, wie es die Bank bilanzieren muss, so der Zeuge. Diese Vertragsunterlagen seien “DIE ZENTRALEN Dokumente, die wir eigentlich brauchen”, sagte R.-U. dem Gericht.
Daraufhin fragte der zweite beisitzende Richter, ob es Ausnahmen von dieser Regel gegeben habe? Ja, sagte der Zeuge, manche Geschäfte wurden auch mal ohne Verträge eingeschätzt.
Anstatt das Gericht hier weiterfragte, was das für Geschäfte gewesen seien, ob genauso komplizierte und volumiöse wie Omega oder eher kleine, und ob das oft vorgekommen sei — ging das Gericht zu einem anderen Thema über.
Eine vertane Chance!
Wieso? Weil in der Vorstandsvorlage zu Omega 55 ausdrücklich steht, dass im Prüfprozess durch die Abteilung NPNM die Vertragsunterlagen gefehlt haben. Wenn dieses Fehlen aber doch ungewöhnlich war, zumal bei einem Groß-Geschäft wie Omega 55, bei dem es um 2 bzw. 4 Milliarden Euro ging, hätte der Vorstand stutzig werden MÜSSEN. Und nachfragen MÜSSEN. Wenn die Mitarbeiter schon explizit darauf hinweisen, dass ZENTRALE DOKUMENTE fehlten.
Nachgefragt aber hat kein Vorstand.
Darum aber geht es im Prozess, herauszufinden, ob die Vorstände pflichtwidrig gehandelt haben, weil sie hätten sehen MÜSSEN, dass die Informationsbasis dünn war, auf der sie ihre Unterschrift erteilten, zu dünn für ein derart intransparentes Geschäft. Ich finde, hier hatte das Gericht einen Anhaltspunkt vor der Nase.
Konflikte mit Immobilien- und Kapitalmarktsparte
Ein anderer Nebensatz des Zeugen aus dem Rechnungswesen ließ mich ebenfalls aufhorchen. Er erzählte, dass die HSH Nordbank 2007 sehr marktorientiert war. Das heißt: Zwischen der prüfenden Abteilung NPNM und den Sparten der Bank, die im Kundenkontakt standen und an “den Märkten” agierten wie die Sparte für Immobilien, Schiffe, Erneuerbare Energien und Kapitalmärkte, kam es immer wieder zu lautstarken Konflikten.
Meist habe sich in diesen Konflikten der jeweilige Marktbereich durchgesetzt, sagte Zeuge Kai R.-U. Den Markt-Kollegen ging der Prüfprozess bei NPNM zu langsam. Sie wollten schnell Neugeschäft mit den Kunden abschließen (und Boni kassieren?).
Auch hier: das Gericht stellt keine Nachfrage.
Haben Vorstände selbst die Kontrollen verwässert?
Denn wenn sich die einzelnen Sparten mit ihren Interessen durchsetzen gegenüber den (gesetzlich verpflichtenden) Prüf- und Kontrollinstanzen der HSH, kann das meiner Meinung nach nur MIT Wissen der jeweiligen Sparten-Vorstände geschehen. Ohne erscheint mir nicht plausibel.
Also: Was wußten die Sparten-Vorstände Immobilien, Kapitalmarkt, Firmenkunden? Haben sie selbst die Risiko-Kontroll-Mechanismen der Bank zugunsten eigener Umsatzzahlen und internen Kennziffern ausgehebelt? Auch das ein Ansatzpunkt für Untreue.
Die Verteidiger stellten nur vier, fünf relativ belanglose Fragen und versuchten die NPNM-Koordinatorin S. H. als Lügnerin und als überfordert hinzustellen. Der Verhandlungstag war frühzeitig zu Ende. Der Zeuge wurde unvereidigt entlassen.
Die Suche nach der Untreue
Die wenigen Nachfragen des Gerichts bei manchen Sachverhalten kann ich mir eigentlich nur so erklären, angesichts der Fachkompetenz der 8. Strafkammer: Die Richter haben noch ganz andere Zeugen und Sachverständige oder Gutachten in der Hinterhand oder manche Details sind einfach nicht entscheidend bei der Suche nach der Untreue. Wir Journalisten mögen Details, den Juristen reichen aber vielleicht bei manchen Sachverhalten die großen Linien.
Mir fehlt das juristische Know How, um zu beurteilen, wo man ansetzt, um Untreue nachzuweisen. Für mich lagen in den Antworten des Controllers Kai R.-U. jedenfalls Ansatzpunkte dafür. Wie die drei Richter und die Schöffen die Zeugenaussagen bewerten, werden wir nächstes Jahr hören. Bis dahin heißt es: gedulden!
Zitat aus dem Bericht des HSH-Untersuchungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages (Drucksache 17/1675, Seite 68):
“Vom 29. Mai bis 6. Juli 2007 führte die Deutsche Bundesbank eine Prüfung gemäß § 44 KWG der Mindestanforderungen an das Risikomanagement in der durch. Als Ergebnis der Prüfung wurde festgehalten, dass „unter Berücksichtigung von Art, Umfang und Risikogehalt der Geschäfte, die HSH Nordbank AG mit den in dem Bericht aufgeführten Einschränkungen über ein angemessenes Risikomanagement im Bereich der Handelsgeschäfte als Bestandteil einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KWG verfügte.“
In dem Bericht wurden die Sachverhalte geschildert, die von der Bundesbank als wesentliche Mängel eingestuft worden waren. Hierzu gehörten u. a. Schwächen im sog. NPNM- Prozess (Neue Produkte Neue Märkte). Insbesondere die Dokumentation und die Kommunikation innerhalb des Prozesses waren danach mit Schwächen behaftet.
Es ist davon auszugehen, dass der Vorstand vollumfänglich über diese wesentlichen Mängel unterrichtet wurde und unmittelbar für die Beseitigung verantwortlich war.
Wenn hier weitere Schwächen des Prozesses offenkundig wurden, wie sie es schildern, dann hat das Gericht mit Sicherheit eine Chance zum Nachfragen und zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes vertan.