HSH Nordbank wird abgewickelt: Sie ist “nicht lebensfähig”.

15:00 Uhr ging die Pressemitteilung der Finanzbehörde an die Journalisten raus – mit der Überschrift:

Hamburg und Schleswig-Holstein erreichen Einigung mit der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren der HSH Nordbank

Die Überschrift der Ad-hoc-Mitteilung der Bank klang noch lapidarer: 

Verständigung mit der EU-Kommission im EU-Beihilfeverfahren der HSH Nordbank

Eigentlich hätten die Überschriften im Tenor lauten müssen:

EU stimmt Abwicklungshilfe für HSH Nordbank zu

Denn:

Auf Seite 2 ihrer Ad-hoc-Mitteilung schreibt die HSH Nordbank deutlich, was die EU-Kommission von der Aufstockung der Garantie und dem Geschäftsmodell der HSH Nordbank hält:

“Technisch werden die Wiedererhöhung der Zweitverlustgarantie als sog. Abwicklungsbeihilfe und die HSH Nordbank AG vor Restrukturierung als im beihilferechtlichen Sinne nicht lebensfähig eingestuft.”

Das ist für mich der entscheidende Satz.

Die EU sieht die HSH als nicht lebensfähig an und genehmigt die Wiederaufstockung der Garantie von 7 auf 10 Mrd., damit die Länder die HSH möglichst Verlustminimierend losschlagen können. Wiederaufstockung also gleich Beihilfe zur Abwicklung.

Die Einigung sieht die HSH zudem erst durch eine Restrukturierung wieder als lebensfähig an. Wie nun aber soll die Restrukturierung laufen? Die EU diktiert den Noch-Eigentümern der HSH laut den Mitteilungen der Beteiligten folgende Bedingungen, von mir interpretiert:

1. Die HSH verkauft notleidende (Schiffs)Kredite im (Buch)Wert von 2 Milliarden Euro am Markt und für 6,2 Milliarden an die Länder. Entstehende Verluste, deren Höhe nicht beziffert wird, werden über die Garantie abgerechnet und somit von den Steuerzahlern getragen.

Ein Brett!

2. Die HSH wird darüber hinaus in eine Holding und eine “operative Tochter” (=”Good Bank”?) aufgespalten. Die Tochter erhält in einem ersten Schritt die “laufenden Geschäfte der Bank” und den Risikoschirm von 10 Milliarden. Sie muss dafür nur 2,2 % auf die noch nicht in Anspruch genommene Garantie zahlen (ursprüngliche Garantieprämie war jährlich 4 % auf 10 bzw. 7 Mrd.) Die restlichen Prämienverpflichtungen übernimmt die Holding – darunter fällt die Zusatzprämie für die in Anspruch genommene Garantie in Höhe von jährlich 3,85 % im Jahr. In einem zweiten Schritt wird die Tochter privatisiert, also an einen Investor verkauft, spätestens in zwei Jahren, also Ende 2018, haben die Länder keine Landesbank mehr.

Sollte der Verkauf scheitern, wird die Bank abgewickelt, die “operative Tochter”. So heißt im es offiziellen Statement der EU-Wettbewerbskomissarin. Kapitel dann geschlossen. Damit erginge es der HSH wie der WestLB – und im Grunde auch der Hypo Real Estate, bzw. Pfandbriefbank, deren riskante und unverantwortliche Geschäftspolitik durch die Finanzkrise ans Licht kam und die heute Geschichte sind – zu Lasten der Bundesbürger.

Holding als “Bad Bank” = Restrukturierungseinheit?

Die EU-Kommission hat für mich also die Abwicklung der HSH durch die Hintertür eingeläutet – über eine Aufspaltung in eine Tochter, die ich als “Good Bank” bezeichnen würde und eine “Bad Bank”, das könnte die Holding sein? Aus den Presse-Mitteilungen geht nämlich nicht hervor, ob in die Holding auch Kredite, Wertpapiere und anderes transferiert werden sollen/werden/dürfen – und nicht nur in die Tochter.

Formuliert wurde von Senat und Bank nur: Die Holding trägt die zusätzlichen Garantie-Gebühren.

Tochter als “Good Bank” = Kernbank?

Die neue, operative Tochter (=”Good Bank”?) soll das erhalten, was die HSH an Geschäften tätigt (=laufende Geschäfte der Bank, so EU-Pressemitteilung). Dazu kommt der  Garantieschirm und eine massive Entlastung von Garantiegebühren. Diese “Good Bank” soll bis 2018 verkauft sein.

Gehören zu diesen “laufenden Geschäften” aber auch die Milliarden der aktuellen Restrukturierungseinheit? Und damit die als nur schwer bzw. mit Verlusten verkäuflich eingestuften Papiere, Kredite etc.?

Ein Sprecher der EU sagte dazu am Abend im NDR Fernsehen: In die operative Tochter kämen die “profitablen Geschäftsbereiche” der HSH. Zu diesen gehören nun mal aber nicht die Geschäftsbereiche, die in der Restrukturierungseinheit zusammengefasst sind. Wohin dann mit diesem unprofitablen Zeug? In die Holding?

Kernbank: 77 Mrd. / Restrukturierungseinheit: 31 Mrd.

Wer Eigentümer der Holding sein wird, sagen die Pressemitteilungen nicht, aber das werden die Länder und die Sparkassen sein. Und wieviel Milliarden vielleicht doch in diese Holding transferriert werden, steht nicht in den Schriftstücken. Dass die EU-Kommission nur die 6,2 Mrd. + 2 Mrd. Kreditverkauf als “Resrukturierung” ansieht, bezweifle ich, siehe Statement Sprecher.

Die Kernbank wird jedenfalls immer als das operative Geschäft der HSH hingestellt. Ihre “Bilanzsumme” ist laut Halbjahresbericht 2015 77 Milliarden Euro hoch. Die Abwicklungseinheit der HSH mit allem “Schrott” umfasst zurzeit 31 Mrd. und ist – wie der Name schon sagt – in Abwicklung begriffen, also KEIN operatives Geschäft mehr, kein laufendes. Ob das Haarspalterei ist, wird sich zeigen.

Doch bis zu 40 Mrd. direktes Verlustrisiko für Steuerzahler?

Vielleicht läuft es also so: Die Kernbank wird zur “Good Bank”, die Restrukturierungseinheit geht über zur Holding, denn in der Restrukturierungseinheit werden ja keine “laufenden Geschäfte” gemacht, die profitabel sind. Das aber würde für die Steuerzahler ein direktes Verlustrisiko von bis zu 40 Milliarden Euro bedeuten:  10 Mrd. Garantie + 31 Mrd. Restrukturierungseinheit (inkl. der 8,2 Mrd. notleidende Schifskredite, die an die Länder und den Markt verkauft werden sollen*) = rd. 41 Mrd. Euro Risiko für die Länder und Sparkassen (minus Eigenkapital und nicht in Anspruch genommene Garantie).Und nicht nur die 6,2 Mrd. an notleidenden Krediten, die die Länder der HSH direkt abkaufen müssen.

Die Regierungen werden das erklären. In den nächsten Tagen. Bis jetzt ist das nur ein Gedankenspiel von mir.

Aber:

Wer soll denn die “Good Bank” oder “neue Bank” kaufen?

Wie viel die Kernbank als “operative Tochter” mit neuem Namen im Verkauf einbringen wird in den nächsten zwei Jahren, ob ihre 3 Milliarden an Eigenkapital … oder womöglich 6 Milliarden, um noch ein Teil der Schulden der Länder abzufedern … keiner kann das heute sagen. Schlange stehen Investoren zurzeit jedenfalls nicht. Wird die “operative Tochter”, die “Good Bank” aber nicht verkauft, dann bleiben zusätzlich zu den 6,2 Milliarden Schiffskrediten, die die Länder direkt abkaufen, auch alle anderen Verlustrisiken an den Steuerzahlern hängen. Und die obige Rechnung ist nicht mehr nur ein Gedankenspiel.

Aber das hat ja Zeit. Zwei Jahre. Spätestens dann wird die HSH wieder zum Thema werden und das vorläufig letzte Kapitel aufgeschlagen. Überschrift: Die wahrhaftigen Kosten des HSH-Größenwahns.

     

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Nachtrag, 19. Okt., 19 Uhr:
Meine Anfrage an die Pressesprecher der EU in dieser Sache ergab, dass es bisher keine Details zur Einigung gibt, weil es sich bisher nur um eine generelle Einigung bzw. informelle Verständigung handelt, nicht um eine Komissionsentscheidung. Im Original schreibt der Pressereferent bezogen auf das Statement von Wettbewerbskomissarin Vestager:

“As the document indicates this is an agreement in principle, so there is no Commission decision yet on the matter.”

 

(Dies “quick and dirty” analysiert und ohne Rundruf an HSH und Finanzbehörde, denn ich bin zurzeit in den Herbstferien. *Rechnung grob, denn notleidende Schiffskredite liegen sowohl in der Kernbank (4,3 Mrd.) als auch der Restrukturierungseinheit (5,5 Mrd.) Zusammen rd. 10 Mrd. Euro, siehe Halbjahr 2015, Investorenpräsentation S.14. Es sollen wohl hauptsächlich die Schiffskredite an die Länder verkauft werden.)

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Weitere Berichte:
HSH Nordbank soll privatisiert werden

 

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7 Gedanken zu „HSH Nordbank wird abgewickelt: Sie ist “nicht lebensfähig”.

  • 19. Oktober 2015 um 16:05
    Permalink

    Hier steht ziemlich viel Unsinn. Woher haben Sie denn die Information, dass die Holding, die Bad Bank ist?

    Die Länder nehmen 6 Mrd in eine eigene Gesellschaft. Das ist ein Bad-Bänkchen gemessen an der gesamten NPL-Quote und der Größe der aktuellen RU. Diese Mini-Bad Bank liegt außerhalb der HSH-Sphäre. Der Rest verbleibt in der operativen Tochter, darüber eine HoldCo, welche die OpCo hält. Warum sich hier nach Ihrer Meinung die Eigentümerstruktur ändern sollte, erschließt sich auch nicht.

    Antwort
    • 19. Oktober 2015 um 16:36
      Permalink

      Dass die Holding die Bad Bank ist – das werfe ich als Frage auf, nicht als Fakt. Sie scheinen da mehr zu wissen.
      Die Länder nehmen also die 6 Mrd. in eine eigene Gesellschaft – für Sie die “Bad Bank”. So erklären es die Länder aber bisher nicht.

      Für mich verändert sich die Eigentümerstruktur auch nicht. Es steht nur nicht in den Mittelungen drin. Das ist alles.
      Von der EU-Kommission gibt es (noch) kein detailliertes Dokument, um die Entscheidung inhaltlich selbst nachzulesen. Angefragt habe ich es.

      … dass 6 Mrd. ein Bad-Bänkchen sind, wie Sie schreiben, mag angesichts der Bad Banks von WestLB und HRE stimmen. In Bezug auf Schleswig-Holstein aber sicherlich nicht. Für das Land ist allein DAS ein Gau.

      Antwort
      • 19. Oktober 2015 um 20:27
        Permalink

        Ich habe nur die Pressemitteilung gelesen. Demnach wandern 6 Mrd. aus der HSH an die Länder. Ob die dann tatsächlich ein eigenes Vehikel haben oder die Kredite gleich weiter reichen, ist natürlich Spekulation. Fakt scheint aber doch zu sein, dass der Rest inkl der weiteren NPLs in der HSH OpCo verbleibt. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: 6 Mrd. sind ne Menge Holz, aber gemessen an den gesamt faulen Krediten der HSH eben nur ein Anteil damit Bad-Bänkchen. Die HSH wird also weiterhin faule Kredite in den Büchern haben und das Problem an sich noch nicht gelöst, sondern erstmal weiter in die Zukunft verschoben. Der Realitäts-Check kommt dann, wenn die HSH privatisiert oder abgewickelt wird.

      • 19. Oktober 2015 um 21:21
        Permalink

        Jo, absolut. Der Realitäts-Check kommt erstmal 2018 – und dann ….
        Es ist aber leider nicht so, nach meiner Lesart und dem, was die EU in Statements zu verstehen gibt, dass in die operative Tochter wirklich alles, was die Bilanzsumme der HSH zurzeit umfasst, übertragen wird. Das mag so sein. Vielleicht habe ich es auch ein wenig missverständlich formuliert. Habe nachgebessert.
        Ein EU-Sprecher formulierte es aber im NDR-Bericht, der 19:30 ausgestrahlt wurde, durchaus anders als er meinte, nur die profitablen Teile gehen in die Tochter.
        Wir werden wieder einmal abwarten müssen, bis uns reiner Wein eingeschenkt wird.

  • 4. November 2015 um 19:20
    Permalink

    … Kommentar gelöscht.

    Bitte bleiben Sie sachlich, verehrter Neutraler Beobachter. Beleidigungen dienen nicht der komplizierten Sachlage.
    Trollkommentare schalte ich prinzpiell auch nicht frei.

    D.Parthum

    Antwort
    • 9. Dezember 2015 um 19:11
      Permalink

      Auch auf die Gefahr hin, dass Sie meinen Kommentar wieder löschen, verstehe ich nicht, was an der unbefristeten Laufzeit der AöR so ungewöhnlich ist. Haben Sie schon mal NPLs abgewickelt? Eine Abwicklung steht in keinem direktem Zusammenhang zur Kreditlaufzeit, weshalb auch niemand sagen kann, wann der Kredit endgültig abgewickelt ist. Ich kann mich leider nur wiederholen: Ein wenig mehr Fachkenntnis wäre bei der Beurteilung des Sachverhalts sehr hilfreich.

      Antwort
      • 10. Dezember 2015 um 12:08
        Permalink

        Plaudern Sie doch mal ein wenig aus Ihrer Abwicklungspraxis und der Bedeutung von Laufzeiten bei faulen Krediten. Vielleicht kommt dabei sogar noch etwas Neues heraus, von dem mir die besten Abwickler Deutschlands noch nichts erzählt haben. Trauen Sie sich ruhig mal, fachlich zu werden.

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