HSH Nordbank verschiebt Jahresabschluss 2015 – verweigern Wirtschaftsprüfer Testat?

Die Ad-hoc-Meldung tauchte gestern kurz vor 17 Uhr auf den Internetseiten der HSH Nordbank und bei den einschlägigen Finanznachrichtenseiten auf: “HSH Nordbank AG verschiebt die Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015”. Eine Pressemitteilung schrieb die HSH nicht dazu.

Begründung für die Verschiebung des Jahresabschlusses 2015:

Hintergrund sind noch offene bilanzrelevante Fragen in den Gesprächen zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland im laufenden EU-Beihilfeverfahren der HSH Nordbank AG.

Keine Lappalie

Was unscheinbar daherkommt ist für Geldgeber und Anteilseigner der HSH Nordbank, und damit auch für die Bürger Hamburgs und Schleswig-Holsteins, eine wichtige Meldung. In negativer Hinsicht. Denn:
 
Konzerne wie die HSH Nordbank sind gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Abschluss eines Geschäftsjahres ihren Jahresabschluß aufzustellen, also ihre Vermögenssituation offen zu legen, damit alle Geldgeber und Kunden wissen, wie es um den Konzern steht. So schreibt es §264 HGB vor. Sind sie dazu nicht in der Lage, müssen sie das unverzüglich bekannt geben. So will es §15 WpHG. Dieser Paragraph verpflichtet Kapitalgesellschaften dazu, sofort solche Tatsachen zu veröffentlichen, die unter anderem ihre Fähigkeit beeinträchtigen, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber Geldgebern nachzukommen.

Was heißt das nun in Bezug auf die HSH Nordbank? 

Kein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk?

Kommentieren oder erläutern wollte die HSH-Pressestelle auf Nachfrage die Verschiebung nicht und was das denn bedeute, dass “noch offene bilanzrelevante Fragen” bestehen. Nein, kein Kommentar.

Was also könnte hinter den Kulissen los sein?

Eine Antwort auf diese Frage könnte sein, könnte wohlgemerkt, weil keiner der Beteiligten mit Journalisten darüber redet:

Die Abschlussprüfer der HSH Nordbank, verweigern der HSH den so genannten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2015. Sie wollen ihn womöglich lediglich eingeschränkt testieren. Das wäre ein denkbares Szenario für das Verschieben des Jahresabschlusses, weil Prüfer und Bank sich vielleicht uneins sind über Bewertungsfragen.

Eingeschränkt testieren Abschlussprüfer, wenn der ihnen vorgelegte Jahresabschluss ein nicht den “tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage” liefert.

Es könnte also sein, dass sich die Bank mit den Abschlussprüfern (womöglich im Zusammenspiel mit der EU-Kommission und der Bundesregierung) uneins darüber ist, wie vor allem die notleidenden Schiffskredite, die die HSH so extrem belasten, für die Bilanz zu bewerten sind. Bei den Neun-Monats-Zahlen im Dezember 2015 wurde das gesamte Schiffskreditportfolio mit 25 Milliarden Euro (2014: 25 Mrd.) angegeben – 8 Mrd. in der Abwicklungseinheit, 17 Mrd. in der Kernbank. Die HSH ihrerseits möchte naturgemäß notleidende Schiffskredite möglichst hoch bewerten, also werthaltig, die Abschlussprüfer dagegen marktgerecht – was bei der sich weiterhin verschlechternden Lage der Schifffahrt wohl ziemlich niedrig wäre oder sogar gegen wertlos tendiert.

Hohe Wertverluste

Werden die Schiffskredite mit niedrigen (Markt)Werten angesetzt, würde ein hoher Abschreibungsbedarf (= Wertverlust) entstehen, der auf die Gewinn- und Verlustrechnung durchschlägt und mit großer Wahrscheinlichkeit zu Verlusten in der Bilanz führen würde. Oder die Prüfer verlangen höhere Rückstellungen, als die HSH sie bilden will, also Sicherheitspuffer für den Verlustfall, die ebenfalls den Gewinn mindern und damit die Bilanz belasten.

Gemäß der Investorenpräsentation für die Bilanz 2014 führte die HSH allein wegen der Altlasten in ihrem Schiffskreditportfolio der Risikovorsorge mehr als 1,14 Mrd. Euro zu. In den ersten neun Monaten des Jahr 2015 musste die HSH bereits mehr als 750 Millionen Euro Risikovorsorge allein für die Schiffskredite bilden. 

Es geht dabei nicht um einige Millionen. Es geht sehr wahrscheinlich um Milliarden. Milliarden-Wert-Verluste.

Widersprüchliche Außendarstellung

Ein hoher Verlust wäre vor dem Hintergrund des anvisierten und von der EU verlangten Verkaufs der HSH Nordbank aber keine gute Story.

HSH-Aufsichtsratschef Thomas Mirow hatte erst im Januar gesagt, die HSH sei “eine durch und durch vernünftig aufgestellte Bank”, sie sei “wettbewerbsfähig”. Und Hamburgs Finanzsenator Peter Tschentscher erklärte wenige Tage nach Mirow, “dass die Kernbank einen hohen Wert hat: Sie habe ein positives Eigenkapital von einigen Milliarden Euro und ein Neugeschäft, das Wirtschaftsprüfer und die Bankenaufsicht als solide anerkennen.” Die Bank selbst sprach im Dezember 2015 von deutlich schwarzen Zahlen in den ersten drei Quartalen 2015.

Und jetzt das. Erst von schwarzen Zahlen philosophieren, dann die Vorlage des Jahresabschlusses auf unbestimmte Zeit verschieben.

Gefahr für Finanzierung

Dabei braucht die HSH eine gute Außenwirkung und ein uneingeschränktes Testat der Abschlussprüfer dringend – nicht nur, weil sie sich für potentielle Käufer hübsch machen muss. Es geht auch um ihre Zahlungsfähigkeit.

Würden die Wirtschaftsprüfer auf ein eingeschränktes Testat bestehen, könnten Geldgeber der HSH, die ihr über Anleihen Geld anvertraut haben, womöglich diese Anleihen kündigen, also ihre Gelder zurückfordern. So sehen es Verträge mit stillen Einlegern manchmal vor. Wäre dies bei der HSH auch so, müsste sie innerhalb kürzester Zeit hundert Millionen, womöglich Milliarden, zurückzahlen. In ihrer Ad-hoc-Meldung weist die HSH jedenfalls auf vier Anleihefonds /Stille Einlagen-Fonds hin, die von der Mitteilung betroffen sein könnten. Anlagevolumen: 1,8 Milliarden Euro. Da die HSH Nordbank dieses Geld nicht einfach so hätte, würde sie wieder den Kapitalmarkt anzapfen müssen. Aber wer leiht schon einer Bank für annehmbare Zinsen Geld, die die Aufstellung ihres Jahresabschlusses verschieben?

Volkswagen gab vor einem Monat ähnliches bekannt, wegen des Abgasskandals. VW verschob ebenfalls seinen Jahresabschluss 2015. Den Zwischenbericht des Geschäftsjahres 2015 hatten die VW-Wirtschaftsprüfer von PwC mit einer Einschränkung wegen der noch nicht abgeschlossenen Aufklärung der “Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit verwendeter Steuerungssoftware” versehen. Auch für Volkswagen keine Lappalie, weil es Auswirkungen auf die Finanzierung des Konzerns haben könnte, schreibt das Wirtschaftsmagazin BILANZ.

Keine Fristverlängerung

Es sei ein Spiel auf Zeit, das die HSH hinter den Kulissen betreibe, schätzt ein Fachmann die Ad-hoc Mitteilung der HSH ein. Lange kann die HSH es aber nicht spielen. Denn das Handelsgesetzbuch sieht keine Fristverlängerung über die Drei-Monatsgrenze hinaus vor. Komme ein Betroffener seiner Bilanzierungspflicht nicht nach, könne es im Einzelfall eine Strafbarkeit gemäß der §§ 283 ff Strafgesetzbuch nach sich ziehen, schreibt der Fachanwalt für Insolvenzrecht Harald Brennecke. Das könnte z.B. dann der Fall sein, wenn der Firma zu dem Zeitpunkt, zu dem es die Bilanz hätte aufstellen müssen, existentielle Verluste drohen, es bereits zahlungsunfähig ist oder die Zahlungsunfähigkeit droht. Das aber lässt sich erst in einer Nachbetrachtung feststellen.

Kein öffentliches, politisches Statement

Die Verschiebung des Jahresabschlusses, der ein entscheidender Bestandteil der Gespräche zwischen der Bank und möglichen Käufern sein wird, ist kein gutes Signal für die HSH Nordbank und ihre Anteilseigner, die Bürger/innen von Hamburg und Schleswig-Holstein. Die Verschiebung offenbart die Dramatik der Lage, in der sich die Landesbank befindet und wie schwer sie sich tut im Zusammenspiel mit der EU-Kommission und dem Bund zu beziffern, wie es ihr geht. Zu einer öffentlichen Einordnung dieser Nachricht aus der HSH sahen sich die regierenden Politiker nicht veranlasst.

Über den Umgang der HSH mit ihrer Bilanz habe ich an dieser und dieser und dieser Stelle bereits geschrieben.

PS: In einer früheren Fassung hatte ich geschrieben, dass die HSH den Jahresabschluss bis zum 31. August noch schieben könnte, dann aber ihren Gesellschaftern die Karten auf den Tisch legen müsste. Das trifft so nicht ganz zu. Bis zum 31. August haben die Gesellschafter zwar Zeit, den Jahresabschluss festzustellen. Er muss aber innerhalb von 3 Monaten von der Gesellschaft erstellt sein. Die Feststellung erfolgt nach der Erstellung des Jahresabschlusses. 

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