HSH Abwicklung: Stimmt Bürgerschaft unbesehen weiteren Milliardenkosten zu?
Die Abgeordneten in der Hamburgischen Bürgerschaft sollen an diesem Mittwoch einem weiteren Kapitel in der langen, leidvollen Geschichte der HSH Nordbank zustimmen bzw. zumindest nochmal (kurz) darüber debattieren. Es wird nicht das letzte Kapitel sein.
Nicht überlebensfähig
Im Oktober hatte die EU-Kommission im Beihilfeverfahren das Geschäftsmodell der HSH Nordbank als „nicht überlebensfähig“ eingestuft und den Ländern als Haupteigentümerinnen aufgetragen, die HSH in bis 2018 zu verkaufen. Gelinge diese Privatisierung nicht, werde die HSH abgewickelt. Um die HSH aufzuhübschen, verständigten sich die Länder mit der EU-Kommission darauf, dass die Länder der Bank bis zu 6,2 Milliarden Euro fauler Kredite abkaufen.
Dem soll die Bürgschaft an diesem Mittwoch zustimmen: dem Abkauf von bis zu 6,2 Mrd. fauler Schiffskredite über die Neugründung einer weitere Anstalt öffentlichen Rechts, einer Art “bad bank”.
Und: Die Bürgerschaft soll die Kreditermächtigung für die bereits bestehende “hsh finanzfonds AöR” von derzeit 500 Millionen Euro auf 10 Milliarden (!) Euro erhöhen. Die hsh finanzfonds AöR gründeten die Länder 2009, um der HSH Eigenkapital in Höhe von 3 Milliarden Euro bereit zu stellen – finanziert erneut über Kredite.
Der neue Freikauf
Zur Debatte stehen deshalb Viererlei in der Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft, also der Beschlussvorlage für die Abwicklung der HSH Nordbank (Drucksache 21/2177):
1. die „Verständigung der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein mit der Europäischen Kommission im Beihilfeverfahren zur HSH Nordbank AG“
2. ein „Gesetz zur Errichtung der ‘hsh portfoliomanagement AöR‘ zur Anspassung eines Staatsvertrages“
3. der Entwurf eines „Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Errichtung der ‘hsh portfiliomanagement AöR’ nach §8b des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes“ – einer Art „bad bank“
und
4. der Entwurf eines „Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der ‘HSH Finanzfonds AöR‘“
Viel Papier, viele Worte, wenig Inhalt.
So sehen es CDU und FDP – und auch DIE LINKE – vor der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft. Sie bezeichnen das Vorhaben des Senats als „Blankoscheck“. Den aber wollen sie nicht ausstellen.
Und jeder, der die 27 Seiten der Mitteilung des Senats liest und ein bisschen von der Materie BWL und HSH versteht, wird der Opposition in der Bürgerschaft zustimmen.
Keinen Blankoscheck geben
Der vorliegende Entwurf erinnert stark an die Situation zur Rettung der HSH Nordbank 2009, als die beiden Parlamente der Haupteigentümer der HSH Nordbank, Hamburg und Schleswig-Holstein, zustimmten, ihrer Bank 3 Milliarden Euro Eigenkapital zu überweisen und für 10 Milliarden zu bürgen (Garantie) – und, damals wie heute, eine Anstalt öffentlichen Rechts zu gründen. 2009 war es die “HSH finanzfonds AöR”. Heute soll es die “HSH portfoliomanagement AöR” sein.
(siehe Drucksache 16/2511 Landtag SH: Gesetzentwurf zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Schleswig-Holstein über die Errichtung der „HSH Finanzfonds AöR“)
Auch 2009 lieferte der Gesetzentwurf vieles nicht: kein fundiertes betriebswirtschaftliches Zahlenmaterial, keine unabhängige Unternehmensbewertung, kein Geschäftsmodell. Dafür gab es viel Hoffnung und es standen viele schöne (leere) Worte und konstruierte Szenarien drin.
Fehlprognosen von HSH und Senat
So sollte die HSH – um nur ein Detail des Rettungsplans 2009 zu nennen – nach Prognosen des damaligen Vorstands unter ihrem Chef Nonnenmacher schon im Jahr 2011/2012 (!) wieder Dividende zahlen, also wirtschaftlich gesundet sein. (siehe Drucksache 16/2511 S. 29). Außerdem sollten die Kosten des hsh-finanzfonds durch die Garantieprämien abgedeckt werden. Beides ist nicht eingetreten. In der Bilanz der hsh-finanzfonds steht derzeit ein Fehlbetrag von 1,6 (!) Milliarden Euro. Dividenden zahlt die HSH seit 2008 nicht. Hoffnung über Fakten.
Und das sind nur zwei Beispiele von unzähligen in der Vergangenheit hinsichtlich der Prognose-Fähigkeit der HSH Nordbank und des Sentas der Freien und Hansestadt Hamburg bezüglich ihrer Bank.
Brandbrief an den HSH-Aufsichtsrat
Auch Werner Marnette, Wirtschaftsminister von Schleswig-Holstein a.D., weist heute in einem Schreiben an den Aufsichtsrat der HSH Nordbank darauf hin, dass die heutige Beschluss-Situation vergleichbar sei mit der im März/April 2009. Marnette schreibt: Zur Rettung der HSH wurde am 1. April bzw. am 3. April 2009 von den damaligen Landesregierungen Hamburgs und Schleswig-Holsteins ebenfalls ein fachlich überaus „schlampiges“ Sanierungskonzept den Landesparlamenten zur Abstimmung vorgelegt und auch genehmigt. Das Ergebnis sehen wir heute. Damals hatten der Aufsichtsrat (Leitung : Senator a.D. Peiner ) und der Vorstand der HSH (Leitung : Prof. Nonnenmacher) den Landesregierungen sogar die Offenlegung essentieller Bankdaten, die für die Prüfung des Sanierungskonzept unverzichtbar waren, vorenthalten. Als Begründung wurden Bankgeheimnisse genannt.”
Wer also in der jetzt vorliegenden Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft erneut auf die Prognosen von Bank und Senat vertraut, hat offensichtlich aus der jüngeren Vergangenheit nichts gelernt. Die Opposition versucht jedenfalls, mehr Klarheit in den Entwurf zu bringen.
Denn es gibt viele ungeklärte, teils widersinnig anmutende Begründungen und Argumente in den vorliegenden Staatsvertrags-Entwürfen und ihren Begründungen.
Laufzeit der neuen „bad bank“ wird nicht eingegrenzt
Der Staatsvertrag für die “hsh portfoliomanagent AöR” soll z.B. auf unbestimmte Zeit geschlossen werden. Das verwundert. Denn: Auf die neue AöR wird ein genau definierter Korb (Portfolio) von 6,2 Milliarden Euro “fauler” Schiffskredite übertragen. Siehe Gesetzentwurf. Dort heißt es:
„Übernommen werden nur Portfolien, die unter der Sunrisegarantie abgesichert sind.“
Über die Papier unter der “Sunrisegarantie” aber müssten die zuständigen Behördenmitglieder und die Senatoren genauestens informiert sein. Denn einerseits betreibt die HSH seit 2009 eine interne Abwicklungseinheit, die alle notleidenden Kredite und nicht mehr profitablen Geschäftsfelder betreut und somit detailliert kennt. Alles andere wäre ein Fall für Bankenaufsicht und Staatsanwaltschaft.
Andererseits haben die Länder 2009 der 10-Milliarden-Garantie (=Sunrisegarantie) unter der Bedingung zugestimmt, dass es sich um ein vorher fest definiertes Portfolio handelt:
„Die abgeschirmten Aktiva werden von vonherein eindeutig und abschließend bestimmt.“
Außerdem bestätigte HSH-Vorstandschef Constantin von Österreich in der Vorabsitzung des Haushaltsausschusses zu dieser Sache, dass es sich ausschließlich um Schiffskredite handeln wird, die an die Länder gehen sollen. Schiffskredite aber laufen im Schnitt 12 Jahre, dann sollte sich ein Schiff amortisiert haben, d.h. die Kredite sollten getilgt sein.
Was folgt daraus? Das jetzt zu übertragene Portfolio von bis zu 6,2 Milliarden Euro an faulen, ausfallgefährdeten Schiffskrediten müsste in mehrfacher Hinsicht den Handelnden bekannt sein – und somit auch seine Laufzeiten. Darauf ließe sich als Anhaltspunkt die Laufzeit der portfoliomanagement AöR terminieren, damit der Schrecken einen Schlusspunkt hat.
Zudem muss die neue HSH-Abwicklungsanstalt einen Abwicklungsplan aufstellen, denn sie wird eine landesrechtliche Abwicklungsanstalt gemäß des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) sein. Abwicklungspläne aber sehen zwingend einen Zeitplan vor, innerhalb dessen die übertragenen Vermögenswerte abzuwickeln sind.
Das Winden des Finanzsenators Tschentscher
Trotz dieser Tatsachen sollen die Parlamentarier der Gründung der “portfoliomanagement AöR” ohne ein Auslaufdatum zustimmen. Und trotz dieser Tatsachen sagt Hamburgs Finanzsenator Tschentscher zu NDR Info:
“Um welche Papiere und welche Laufzeiten es sich handele, sei “noch nicht klar. Die Bank hat jetzt die Möglichkeit, die schlechtesten Kredite herauszusuchen …“
Selbst wenn Tschentscher nicht die “schlechtesten Papiere” persönlich kennt, so wäre es ein Leichtes, die Laufzeit des längsten Kredites im notleidenden Schiffsportfolio aus der HSH-Datenbank abzurufen und eine Liste der “schlechtesten Papiere” zu erstellen und dem Finanzsenator vorzulegen.
Für mich ist die Aussage des Hamburger Finanzsenators jedenfalls unglaubwürdig, denn das hieße u.a.: Der Senat hat keinen blassen Schimmer, was er der HSH abnimmt. Das aber kann, siehe oben, nicht sein. Auch nach den langen Verhandlungen mit der EU-Kommission erscheint das unglaubwürdig. Dann aber dürfte der Senat dem Parlament nicht so einen Beschluss abverlangen und sich zudem fragen lassen müssen, für welches Portfolio er 2009 die 10-Milliarden-Garantie gegeben hat.
Werden wahre Absichten verschleiert?
Wie wäre es mit dieser Deutung: Die “hsh portfoliomanagement AöR” wird auf unbestimmte Zeit gegründet, damit eine Nachbefüllung möglich ist. Gesetz dem Fall, ein privater Investor hat vor 2018 Interesse an der HSH, will aber die noch in der HSH (in der Restrukturierungseinheit) liegenden faulen Kredite von dann womöglich um die 20 Milliarden Euro nicht mit übernehmen, könnten die Länder erneut einspringen, und die 20 Milliarden von der “hsh porftoliomanagement AöR” aufkaufen lassen. Auf Steuerzahlerkosten. Denkbar wäre das, da braucht man nur mal nach Düsseldorf zu sehen, zur Ersten Abwicklungsanstalt EAA, der “bad bank” der (nicht mehr existierenden) WestLB.
Die WestLB übertrug 2010 auf die EAA rund 80 Milliarden ihres Geschäftsvolumens, 2011 erhielt sie weitere 100 Milliarden an faulen Krediten, Wertpapieren und nicht mehr profitablen Geschäften. “Nachbefüllung” nannte sie das.
Die CDU-Fraktion hatte mit diesem Punkt wohl auch Bauchschmerzen. Sie forderte in einem Antrag den Senat auf, “die neu zu errichtende ‘hsh portfoliomanagement AöR’ ausschließlich für die einmalige Übernahme eines Portfolios notleidender Kredite im Nominalwert von bis zu 6,2 Milliarden Euro im Jahr 2016 einzusetzen”.
Kosten einer sofortigen Abwicklung? Fehlanzeige
Die vorliegende “Lösung” begründet der Senat des weiteren damit, dass “eine Abwicklung zum jetzt maßgeblichen Zeitpunkt für die Länder überaus nachteilig gewesen wäre”. Zahlenmaterial für diese Aussage liefert die Vorlage nicht. Und auch kein Zahlenmaterial, dass der angestrebte Verkauf der 6,2 Mrd. notleidenden Schiffskredite an die Länder das Vermögen der Bürger schonen wird.
Wie also kommt der Senat zu seinem Fazit, ohne materiell nachzweisen, was die Steuerzahler teurer zu stehen kommt: die sofortige Abwicklung der HSH oder ein weiteres Herauszögern des Unausweichlichen, der Abwicklung? Dass das Prinzip Hoffnung bei der HSH Nordbank nicht funktioniert, beweisen die vergangenen zehn Jahre.
Bürger werden Milliarden-Verluste tragen
Die Zusammenhänge und Fakten öffentlich zu machen wäre jedenfalls angebracht bei einer Entscheidung über 16,2 Milliarden Euro, von denen heute davon ausgegangen werden muss, dass die Summe fällig wird, sie also die Steuerzahler von Hamburg und Schleswig-Holstein zahlen müssen. Ohne Gegenleistung! Es sind blanke Verluste.
Die ungeklärte Laufzeit der „bad bank“ und die fehlenden Kostenszenarien sind dabei nur zwei Details von vielen, die nicht stimmig sind im Entwurf zur weiteren Milliarden-Rettung der HSH Nordbank.
FDP fordert in Zusatzantrag Mängelbeseitigung
Deshalb wird die Hamburger FDP, darunter Michael Kruse, einen Zusatzantrag stellen, in dem sie den Senat auffordern, die
„handwerklichen und fachlichen Mängel zu beseitigen, eine verlässliche Beratungsgrundlage auf den Tisch zu legen und diese zur Abstimmung zu stellen.“
Andernfalls werde die FDP die „Neuordnung der HSH Nordbank in der vorgelegten Form ablehnen“. Besonders fordert die FDP:
1. die vorgelegte Drucksache zu überarbeiten und der Hamburgischen Bürgerschaft eine entscheidungsreife Drucksache vorzulegen,
2. … ein Konzept für die Privatisierung der Bank darzulegen,
3. … den konkreten Finanzmittelbedarf von hsh finanzfonds AöR und insbesondere hsh portfoliomanagement AöR zu bestimmen,
4. die Summe der Kreditermächtigungen von hsh finanzfonds AöR und hsh port-foliomanagement AöR dabei nicht über die bereits gegebene Garantiesumme in Höhe von 10 Milliarden Euro hinaus zu erhöhen oder – sofern niedriger – die unter 3. ermittelten Werte zunächst als Höchstgrenze für die Summe der Kreditermächtigungen festzusetzen,
5. die Kreditermächtigungen zeitlich eng zu befristen und
6. der Bürgerschaft zeitnah zu berichten.
Lesenswerter Artikel: Das Milliarden-Debakel der HSH Nordbank
Lesenswertes Dossier der Partei DIE LINKE von Joachim Bischoff und Norbert Weber: HSH Nordbank: Die Bundesländer im Kampf – ein drohendes Abwicklungsszenario
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