Gutachter: “Regulatorische Trades ändern Risiko nicht.”

Schwere Untreue. Das ist der Hauptvorwurf im Strafprozess gegen die sechs früheren HSH-Vorstände. Untreue bezüglich Geld und/oder Vermögen. Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Durch die Genehmigung von „Omega 55“ wurde bei der HSH ein Gesamtschaden von knapp 160 Millionen Euro verursacht. Die Vorstände hätten damit nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Vermögen „veruntreut“ – durch vorsätzliches, pflichtwidriges Handeln. Bewertet das Gericht die Umstände aber genauso?

Um einen möglichen Vermögensschaden zu beziffern, hatten die Richter den Mathematiker und Verbriefungsexperten Prof. Martin Hellmich von der Frankfurt School of Finance als Sachverständigen mit einer Bewertung beauftragt. Nach dessen Aussagen ist es zu einem Vermögensschaden durch Omega 55 gekommen. Bewertung siehe Blogeinträge: “Der 10- und 50-Mio-Vermögensschaden zu Vertragsbeginn. Theoretisch.” und “Entscheidet kreative Finanzmathematik über Urteil im Untreueprozess?

Nochmal rechnen, ohne Lehman

Eigentlich hatte der Vorsitzende Richter Tully den Gutachter längst entlassen. Die Staatsanwaltschaft wollte aber jetzt doch noch dem Gericht vorrechnen lassen, dass der zweite Teil von Omega, die komplexe Verbriefung, auch dann verlustreich gewesen wäre und Kosten produziert hätte, wenn die US-Investementbank Lehman Brothers im Herbst 2008 nicht untergegangen wäre. Und deshalb wurde Gutachter Hellmich nochmals mit Rechnen beauftragt. 

Auch ohne Lehman-Pleite hätte die HSH draufgezahlt

Am 56. Verhandlungstag zog er dann unter vielen mathematischen Annahmen den Schluss: Auch ohne die verheerende Lehman-Pleite wären vermutlich Kosten in Millionenhöhe für die Verbriefung angefallen: maximal etwa 3,35 Millionen, minimal deutlich unter einer Million Euro.  Weniger als eine Million Euro Kosten als eventueller Vermögensschaden? Das klingt erst einmal nicht viel für eine Großbank wie die HSH Nordbank. 

Um “viel” Vermögensschaden geht es aber wohl auch nicht im Verfahren. 

Höhe des Vermögensschaden nicht so entscheidend

Der Vorsitzende Richter Marc Tully hatte zu Beginn der neuerlichen Vernehmung Hellmichs eines zurecht gerückt: Wenn die Tatbestandsmerkmale der Untreue im verhandelten Fall bejaht würden, dann wäre die Höhe des Vermögensschadens “strafrechtlich nicht so entscheidend”. D.h., auch ein kleiner Schaden könnte die Merkmale der Untreue stützen. Eine deutliche Rechtseinschätzung.

Die Verteidiger reagierten darauf gelassen. Der Verteidiger von Hans Berger, Otmar Kury, lobte sogar den Mathematiker als einen “wirklich sachkundigen Sachverständigen”. “Wir haben schon andere erlebt”, so Kury zu Hellmich. Als das Fragerecht anschließend an Staatsanwalt Wegerich ging, kam der Gutachter ins Reden.

Hellmich war selbst ein Rädchen im Maschinenraum einer Großbank im Jahr 2007. Er entwickelte als Mathematiker komplexe Verbriefungen ähnlich wie Teil-B von Omega. Aus dieser Zeit erzählte er, dass “im Markt” Anfang 2007 in der Tat das Risiko z.B. in den irischen Banken gesehen wurde, aber man habe “nicht mit einem Ausfall” gerechnet – zumindest nicht der “Marktdurchschnitt”. Er als Spezialist sei 2007 beim Strukturieren von Derivaten vorsichtiger gewesen. Er habe viel von der Entwicklung im Markt gesehen. Seine damaligen Vorstände teilten seine Sicht aber nicht, berichtet Hellmich. 

Bloß nicht noch mehr fragen!

Schließlich stellte der Verteidiger von Peter Rieck, Norbert Gatzweiler, eine Frage, die Ex-Risikovorstand Hartmut Strauß gar nicht zu gefallen schien. Strauß sitzt in der gleichen Bankreihe wie Rieck und Gatzweiler, in der zweiten. Hinter dem Rücken von Verteidiger Gatzweiler gestikulierte Strauß für seine Verhältnisse recht resolut mit den Händen, um wohl seinem Ex-Kollegen Rieck mitzuteilen, sein Verteidiger möge doch bitte aufhören zu reden bzw. zu fragen! Rieck nickt daraufhin und legte wenig später seine Hand auf den Unterarm des Verteidigers.

Gatzweiler wollte von Hellmich etwas zum “Gesamtgeschäft” Omega wissen, wie das zu bewerten sei. 

Risiko bleibt Risiko

Hellmich anwortete darauf m Plauderton, dass “regulatorische Trades”, also das Aufhübschen des Eigenkapitals wie in Teil-A von Omega, “teuer” sind und sie ja “nicht den Geist des Risikos in der Bilanz ändern”. Damit sagt der Gutachter nichts anderes als: Geschäfte wie Teil-A sind Bilanztricks.  

Marktteilnehmer haben dafür “viel bezahlt”, so Hellmich weiter. Die Teams, die solche Risikoentlastungs-Geschäfte in einer Bank gemacht haben, waren “hochprofitabel”, erzählte der Gerichts-Gutachter frei heraus.

Viel bezahlt für Bilanztricks

Ein brisantes Statement, das die Aussagen anderer Zeugen stützt. So hatten Zeugen erklärt, der Preis für das Aufhübsches des HSH-Eigenkapitals sei die komplexe und riskante Verbriefung, also Teil-B, gewesen.

Welches Risko waren die Vorständen also bereit einzugehen und welchen Preis waren sie bereit zu zahlen, um bilanziell gut dazustehen? Einen zu hohen?   

Die Vorstände haben sich selbst dazu bisher nicht geäußert, warum sie Teil-B abgeschlossen haben – auch nicht über ihre Verteidiger.   

 

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