Verteidiger Norbert Gatzweiler erwirkt “Einstweilige Verfügung” gegen mich.
Das Landgericht Köln hat mir am 17. März 2014, gegen Abend, den Beschluss über eine Einstweilige Verfügung an meine Büroadresse zugesandt, in der mir die Veröffentlichung und Verbreitung zweier Textpassagen verboten wird. Die Verfügung strengt der Strafverteidiger im HSH-Prozess Prof. Norbert Gatzweiler an. Angedroht wird mir in der Einstweiligen Verfügung bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder 6 Monate Gefängnis.
Ich habe das kritisierte Post vom 42. Verhandlungstag “War Akteneinsicht des Parteigutachters rechtswidrig?” — das am 11. Februar online ging — sofort erneut in einer der strittigen Passagen überarbeitet. Darin wird mir vorgeworfen, ich würde durch die Wiedergabe eines Zitat des Vorsitzenden Richters Marc Tully einen bestimmten “Eindruck erwecken”.
Die andere verfügte Passage im Text betrifft ein von mir aus Zeugen-, Verteidiger- und Richteraussagen zugespitzte Schlussfolgerung über den Umfang der Akteneinsicht des Sachverständigen Dr. Dieter Glüder durch seinen Auftraggeber Norbert Gatzweiler. Meine Schlussfolgerung ergab eine unwahre Tatsache, wie es das Verbot der Verfügung nahelegt. Die Formulierung hatte ich aber bereits im Februar geändert.
Den Streitwert der Sache hat das Landgericht auf 20.000 Euro festgelegt; im Unterlassungsbegehren waren von der Gegenseite 50.000 Euro angesetzt worden. Ich prüfe derzeit, ob und inwieweit ich Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung einlege.
Die Verfügung ist die nächste Eskalationsstufe des Unterlassungsbegehrens von Strafverteidiger Norbert Gatzweiler, das mir postalisch am 24. Februar 2014 zugegangen war. Damit sind wir bei Staatsmacht gegen Bloggerin angekommen.
Die erste Eskalationsstufe hat der Verteidger ausgelassen: mit mir persönlich Kontakt aufzunehmen z.B. in einem Gespräch, dabei sitzt er Woche für Woche nur wenige Schritte von mir entfernt im Prozess.
Der Blogeintrag, um den es Norbert Gatzweiler geht, thematisiert auch, dass der Vorsitzende Richter den prominenten Strafverteidiger heftig rügt und ihm ein rechtswidriges Verhalten vorwirft — im Umgang mit der Akteneinsicht des Gutachters der Verteidigung.
Für mich jedenfalls ist die Sache klar: Ich berichte weiter von jedem Prozesstag — bis zum Urteil; Einschüchterung zieht bei mir nicht.
Die Nerven scheinen ausreichend blank gerieben zu sein, dass sich der Verteidiger mit solchen Nebensächlichkeiten beschäftigt muss.
Ich hoffe, dass Sie sich von solchen Querschüssen nicht beirren lassen und Ihre informative Berichterstattung über den Prozess fortsetzen.
Dank für Ihre Worte. Ich bleibe dran, versprochen. Morgen gibt es den nächsten Post vom Gerichtstag.
Wenn es Zeit für einen Verteidigungsfonds ist, bitte Bescheid sagen.
Oh, vielen Dank!