Der Tag der Staatsanwälte.

Morgen, am Mittwoch, schlägt zum zweiten Mal die große Stunde der Staatsanwälte Karsten Wegerich und Maximilian Fink. Sie werden – wenn nicht noch etwas prozesstaktisches dazwischenkommt – ihr Schlusswort in diesem Mammut-Prozess halten. 

Ich bin sehr gespannt, welche Argumentationslinie sie gewählt haben, welche Fakten sie wie auslegen, welche Zusammenhänge sie gegeneinander stellen und – welches Strafmaß sie fordern. Auf Freispruch werden sie sicher nicht plädieren. Das ist Sache der Strafverteidiger.  

Eine Kollegin hat mich auf einen Strafprozess Anfang der 1990er Jahre aufmerksam gemacht, in dem sich schon einmal ein gesamter Bankvorstand verantworten musste — damals wegen fortgesetzter Untreue in besonders schwerem Fall. Die Bayerische Raiffeisen Zentralbank BRZ hatte mit Immobilienfinanzierungen geschätzte 1,5 Milliarden Mark in den Sand gesetzt und stand deswegen 1986 am Rande der Pleite.  

Im Frühjahr 1990 eröffnete die 27. Strafkammer des Münchner Landgerichtes I das Verfahren gegen den damaligen 6-köpfigen Vorstand der BRZ, weiter waren drei Mitglieder des Aufsichtsrates und zwei Abteilungsdirektoren angeklagt. Das Verfahren dauerte 20 Monate und 106 Verhandlungstage und endete mit Gefängnis- und Bewährungsstrafen. Nachzulesen ist die juristische Aufarbeitung bei Wilhelm Frankenberger: “Das BRZ-Debakel 1985: Das unrühmliche Ende der Bayerischen Raiffeisen-Zentralbank AG und dessen Folgen im genossenschaftlichen Verbund” 

Der angeklagte Vorstandschef und sein Stellvertreter mussten für 4 Jahre ins Gefängnis, die Abteilungsdirektoren sogar für 6 bzw. 4 Jahre. Die Aufsichtsräte kamen mit Bewährungsstrafen und Geldbußen davon.

Die Richter der Strafkammer begründeten ihre Urteile u.a. damit, dass die Angeklagten zu ukritisch waren, ob als Aufsichtsratsmitglied oder Vorstand. “Es wurde zu wenig geprüft.”, soll einer der Direktoren in einem Teilgeständnis vor Gericht gesagt haben, so Frankenberger in seinem Buch. Einige der Angeklagten sollen auch eingeräumt haben, “sich zu sehr auf ihre Mitarbeiter (…) verlassen, eigene Untersuchungen dagegen unterlassen zu haben … ”  Für einen der Ex-Vorstände waren Vorstandsvorlagen “schlüssig”; überprüft habe er sie aber nicht. 

“Zu wenig geprüft” — das könnte auch einer der Aufhänger für das Urteil im Prozess gegen die 6 früheren HSH-Vorstände sein. Denn im gesamten Verfahren konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Rechtsabteilung der HSH das Finanzgeschäft Omega 55 umfassend rechtlich geprüft hatte. Das aber war schon aus aufsichtsrechtlichen Gründen zwingend erforderlich. Nachgefragt hatte keiner der Vorstände bei den Juristen, wie sie Omega 55, vor allem den komplexen Teil-B, aufsichtsrechtlich bewerten. 

Diese “Sorglosigkeit” hatte Richter Tully in einer vorläufigen Rechtsauffassung am 42. Verhandlungstag kritisch beleuchtet. Ein Hinweis auf das Urteil?

 

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