Das “letzte Wort” der Angeklagten: Keine Reue. Kein Bedauern. Keine Fehler.

Am Ende eines Strafprozesses, bevor das Urteil gesprochen wird, steht den Angeklagten das “letzte Wort” zu. In der juristischen Literatur findet sich dazu u.a., die Angeklagten können diese Gelegenheit nutzen, um noch einmal zur Tat etwas zu sagen, sich zu entschuldigen oder zu gestehen. 

Ein gut bedachtes “letztes Wort” nutze noch die allerletzte Chance, sich zu verteidigen und beim Gericht, besonders bei den Laienrichtern, Eindruck zu hinterlassen, schreibt der Strafverteidiger Martin Rademacher auf seinem Blog.

Im HSH-Untreueprozess summierte sich das “letzte Wort” nur bei Joachim Friedrich und Dirk Jens Nonnenmacher auf mehr als einen Satz. Am meisten sagte Ex-Kapitalmarktvorstand Friedrich. Es klang Frust und Bitternis aus seinen Worten. 

Joachim Friedrich
Friedrich, als Dritter an der Reihe, begann mit einer rhethorischen Frage. Was soll ich Ihnen – gemeint sind die Richter – nach einem Jahr Prozess noch sagen? Vielleicht nur dies, antwortet er selbst. Dass er, bevor die HSH Nordbank ihn im November 2009 gemeinsam mit Peter Rieck abberief, zwei Jahre extrem hart gearbeitet hatte (Friedrich kam im Mai 2007 in die Bank). Mit der Entlassung sei es für ihn von 200 Prozent runter auf Null gegangen. In den vergangenen vier Jahren habe er sich nun aus dieser Situation herausgearbeitet – trotz der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und des langen Prozesses. Er zahle dazu die Kosten seines Anwalts selbst. Und: Er habe die Entscheidung zu Omega 55 “verantwortlich” getroffen (ähnlich hat er sich zum Auftakt des Prozesses geäußert). Er schließe sich des weiteren den Ausführungen seines Verteidigers an. 

Dirk Jens Nonnenmacher
Der Ex-Finanzvorstand erklärte zusammengefasst, er habe sich “umfangreich und wahrheitsgemäß” vor Gericht geäußert, er durfte zu Recht von einer Entlastung des Eigenkapitals der HSH Nordbank durch Omega 55 ausgehen, die STCDO (die Verbriefung von Teil-B) sei zum 21.12.2007 marktgerecht gewesen und er habe sich “nichts vorzuwerfen”. Nonnenmacher bleibt damit bei den Aussagen seiner beiden verlesenen Erklärungen im Prozess.
(Dazu passt eines der seltenen Interviews von Nonnenmacher in der FAZ “Ich war einfach zu naiv.”) 

Hans Berger
Der Ex-HSH-Chef schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers Kury an und verwies auf das, was er in seinen beiden Erklärungen und bei der Befragung durch das Gericht vorgebracht hatte.

Peter Rieck
Der Ex-Immobilienvorstand schloss sich den Ausführungen seines Verteidigers Gatzweiler an.

Bernhard Visker
Der Ex-Firmenkundenvorstand hatte den Ausführungen seiner Verteidigerin “nichts hinzuzufügen”.

Hartmut Strauß
Der Ex-Risikovorstand hatte seinen persönlich vorgetragenen Erläuterungen vor Gericht nichts hinzuzufügen.

 

Es ist üblich, dass sich Angeklagte am Ende eines Strafverfahrens den “Ausführungen” ihrer Verteidiger im Plädoyer anschließen. Die meisten tun das. Im Fall der früheren Landesbanker finde ich, fehlte ihren “letzten Worten” etwas – ein Bedauern. Und Mut.

Es fehlte etwas: Mut.

Die Angeklagten mögen sich selbst im Rückblick auf Omega 55 nichts vorzuwerfen haben. Das ist das eine. Etwas anderes ist die öffentliche Wahrnehmung. Die Öffentlichkeit nimmt wahr: die Hamburger und Schleswig-Holsteiner haben seit 2008 der HSH mind. 5,5 Milliarden Euro Eigenkapital zugeschossen, dazu garantieren sie mit 10 Milliarden für ihre Landesbank. Würden sie das nicht tun, wäre die Nordbank längst abgewickelt. 2013 verbuchte sie erneut einen Mega-Verlust von 800 (!) Millionen Euro.

Dass nur die Finanzkrise für diese desaströse Lage verantwortlich sein soll, ist Humbug. Die Verantwortlichen für die Nordbank haben massive Fehler gemacht, wie diverse Untersuchungen und die Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse in Hamburg und Schleswig-Holstein gezeigt haben. Und bei der Aufarbeitung eines zugegeben Mini-Ausschnitts dieser Umstände heißt es dann vor Gericht: nicht beteiligt, nicht verantwortlich, nichts vorzuwerfen?  

Ein Wort des Bedauerns, dass die Nordbank die Bürger belastet, oder ein Wort der Reue, so etwas nicht gewollt zu haben, oder so ähnlich, auch nur angedeutet, ganz abgesehen von Omega, wäre ein versöhnliches Signal gewesen. Jeder macht Fehler, Verantwortliche machen Fehler, das gehört dazu. Manche Fehler geraten groß, andere klein. Verzeihen geht fast immer und Eingeständnissen wohnt ein Neuanfang inne. Ich jedenfalls hätte mir von den Ex-Vorständen Mut gewünscht, sich an uns Bürger zu wenden, selbst wenn die Angeklagten das Gefühl haben, von der Justiz und/oder den Medien falsch und unfair behandelt zu werden und durch das Verfahren genug bestraft worden zu sein

Hans Berger hatte schon einmal Mut bewiesen, als er im März vor Gericht zum zweiten Mal zum Anklagevorwurf Stellung bezog und zu den damaligen Umständen – und das frei redend, nicht in schriftlich vorbereiteten Sätzen wie am 2. Verhandlungstag. Anschließend stellte er sich den Fragen der Richter. Das war sicher eine Tortur auch für seinen Anwalt, denn als Betroffener redet man sich ja schnell mal um Kopf und Kragen. Berger hat diesen Schritt dennoch gewagt, was Respekt verdient. 

Und Hartmut Strauß hatte zum Prozessauftakt gesagt, dass er bei seiner Arbeit als HSH-Vorstand auch Fehlentscheidungen getroffen habe. Daran hätten die sechs Männer beim “letzten Wort” anknüpfen können. Mir hätte das imponiert. 

19 Gedanken zu „Das “letzte Wort” der Angeklagten: Keine Reue. Kein Bedauern. Keine Fehler.

  • 2. Juli 2014 um 17:15
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    Ich verstehe nicht so ganz was Sie von Angeklagten erwarten… In diesem Prozess geht ausschließlich um Omega55 und nicht um die Schieflage der Bank… Dazu noch eine Frage: Wo wurden denn aus Ihrer Sicht die Buerger bislang belastet? Eine direkte Verbuchung von Verlusten hat in den Haushalten bislang nicht stattgefunden

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    • 2. Juli 2014 um 21:26
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      Danke für Ihre kritische Anmerkung.

      Verantwortung zu übernehmen gehört für mich generell zum Menschsein dazu, da schließe ich Angeklagte gern mit ein. Juristisch geht es freilich im Prozess ausschließlich um Omega55. Das aber ist die Sicht von einigen Juristen. Viele Bürger empfinden das anders, hier ist viel Vertrauen verloren gegangen. Es bleibt die Frage, ob die Geschäftsgebahren bei Omega55 Normalität bei der HSH waren oder eine Ausnahme.

      Zum Geld: Der HSH-Finanzfonds, der die Anteile und die Garantien für die Länder hält, weist zurzeit einen Fehlbetrag von mehr als 1,3 Milliarden Euro aus, siehe Geschäftsbericht S. 14. Wird der nicht gedeckt, ist er aus den Haushalten zu finanzieren. Das zugeschossene EK wurde über Kredite finanziert, Risiko: die Haushalte über den Fonfds. Würden die Länder wie Unternehmen wirtschaften, hätten sie auch längst eine Rückstellung für drohende Verluste für den Finanzfonds im Haushalt eingestellt.

      Sehen Sie sich auch einmal die Haushaltspläne von Schleswig-Holstein an, hier 2009/2010, ab S. 81. Dann sehen Sie: 2010 hatte das Land Zinskosten von 51 Mio Euro eingeplant, um die Kapitalerhöhung der HSH zu finanzieren (Dazu wurden stille Einlagen der GVB gewandelt, die das Land komplett am Kapitalmarkt borgt) Kompensiert werden die Zinsen aber nicht mehr durch Dividenden der HSH. Die fielen weg. 2008 erhielt das Land noch ca. 40 Mio Euro. Außerdem hat das Land die Verbindlichkeiten der GVB zu schultern … hunderttausende laut Haushaltsplan.
      Und das ist nur ein Teil der Haushaltsauswirkungen und auch nur für Schleswig-Holstein.

      Außerdem wäre die Bank ohne die Garantien der Länder nicht überlebensfähig. Ihre Schulden würden die Bürger und die Sparkassen zu tragen haben. Das ist eine reale Gefahr dazu. Und abgerechnet wird wie immer am Ende. Die Länderhaushalte in Kiel und Hamburg sehen jedenfalls schon seit Jahren nicht gut aus. Und die Geschäftsaussichten der HSH auch nicht.

      Eine Risikoerhöhung des Haushalts erhöht dazu die Refinanzierungskosten des betroffenen Landes. Und die Vermögensverluste sind enorm. (siehe Link im Kommentar darunter)

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      • 5. Juli 2014 um 15:57
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        Sie sagen es: Abgerechnet wird am Ende. Und der Finanzfonds wird noch lange laufen… Aus meiner Sicht sind in der hier stattfindenden Diskussion aber zwei Sachen voneinander zu trennen: Omega55 und die damalige Geschäftspolitik der HSH Nordbank, die von den Eigentuemern vorgegeben wurde. Da ich mich als “neutral” sehe, darf hier bitte auch vergessen werden, dass die HSH Nordbank bislang die einzige Landesbank ist, die schon einen signifikanten Teil der Hilfe in Form von Garantiezahlungen zurückgezahlt hat. So viel Fairness sollte geboten sein

      • 5. Juli 2014 um 23:17
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        Im vorletzten Satz fehlt sicher ein “nicht” … :)
        Außerdem: Was meinen Sie mit “Garantiezahlungen zurückgezahlt”? Die HSH hat die Länder kürzlich darum gebeten, die Garantien wieder auf 10 Mrd. aufzustocken. Und es steht im Raum, dass die HSH die Garantie wohl sehr wahrscheinlich in Anspruch nimmt – mit ca 1,3 Mrd. von 2019 – 2025, nachzulesen u.a. bei Reuters.

      • 8. Juli 2014 um 04:34
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        Wenn ich richtig mitgerechnet habe, hat die Bank bislang rund 1,6 Mrd. Euro an Garantieprämien gezahlt. Diese hohen Prämien führen zu hohen Belastungen in der Ergebnisrechnung der Bank. Dies soll keine Entschuldigung sein, aber im Vergleich zu anderen gestützten Banken wird für die erhaltene Hilfe gezahlt… Wenn man in den Süden der Republik schaut, wird man feststellen, dass hier bisher wenig bis nichts passiert ist…

      • 8. Juli 2014 um 07:53
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        Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein müssen wohl selbst Gebühren dafür zahlen, dass sie der HSH garantieren, ihnen Kredite bis zu 10 Milliarden zu geben. Das Geld haben die Länder ja selbst nicht. Die Garantiegebühr der HSH liegt freilich über der Bankgebühr, damit sich im Finanzfonds ein Puffer für die Verluste der HSH bildet.

        Lieber “Neutraler Beobachter”, finden Sie, die HSH sollte die Garantie und das zugeschossene Eigenkapital gratis erhalten? Wohin dann mit den “Belastungen” aus Garantie und Eigenkapital??? Der Haushalt der Stadt Hamburg beträgt allein “nur” rd. 12 Milliarden Euro ! Der Geschäftsbericht 2013 der Finanzfonds AöR spricht Bände.

        Sie selbst schreiben von “Belastung” für die Bank, aber fragen mich, wo die Bürger “belastet werden”?

        Dieses kampagnenartige Gerede in der Öffentlichkeit von “Belastungen für die Bank” aus der Garantie (die die HSH am Leben hält) und aus der eigenen Abbaubank (in der die Fehlinvestitionen in Milliardenhöhe liegen) finde ich jämmerlich. Hätten die HSH-Verantwortlichen verinnertlicht, wie sich ein ehrbarer Kaufmann verhält, und hätten sie wahrhaftig unternehmerisch gehandelt (nämlich persönlich haftend) hinge die Bank heute nicht am Tropf der Steuerzahler. Sind Sie wirklich “neutral”?

        Die Finanzkrise ist jedenfalls eine Ausrede, keine Ursache für die Probleme der HSH. Aber da sind wir wieder beim Thema – dem VERANTWORTUNG ÜBERNEHMEN. Eine Tugend, die auszusterben scheint in einem Teil unserer “Führungselite”.

      • 4. Juli 2014 um 07:55
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        Und hier der Link zur Kleinen Anfrage von Dr. Roland Heintze, die den katastrophalen Wertverlust der HSH-Nordbank Aktie und damit den Milliarden-Wertverlust für die Länder zeigt. Sicher ist dieser nicht mehr aufzuholen. Von 73 Euro pro Aktie (2007) runter auf 6,69 Euro (2013).
        Wie allerdings dieser Aktienwert berechnet wird, wäre noch zu prüfen.

  • 2. Juli 2014 um 21:45
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    Der damalige Vorstand der HSH sollte aus einer Landesbank eine börsennotierte, international wettbewerbsfähig aufgestellte Geschäftsbank machen. Wenn man sich auf diesen Gedanken erst einmal eingelassen hat, war es sicher klar, dass dies nur unter Inkaufnahme außergewöhnlicher Risiken (die Finanzkrise noch ausgeklammert) möglich war. Und auch mit erheblichen persönlichen Arbeitseinsatz.

    Wenn die Autosuggestion, dass dies alles gut und richtig ist und irgendwann reich belohnt wird, dann gut funktioniert hat, dann gab es aus damaliger Sicht an Omega 55 nichts zu bemängeln und wenn die Verdrängung auch gut funktioniert, dann hat man sich auch nichts vorzuwerfen.

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  • 3. Juli 2014 um 09:29
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    @Neutraler Beobachter: Nice Troll Thread…

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  • 8. Juli 2014 um 16:11
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    Ich weiß nicht, woher Sie die Info haben, dass die Länder für die Garantie zahlen. Hier liegen, so meine ich, falsch. Hier gibt es nur den guten Namen der Länder aber keine Absicherung im Hintergrund. Meinen Sie vielleicht die Kapitalerhöhung?

    Bei allen Verfehlungen in der Vergangenheit vergessen Sie bitte nicht, dass die Vorstände im Auftrag der Länder agiert haben. Hier haben sich die Länder durch ihre eigene Gier in eine schwierige Lage gebracht.

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    • 8. Juli 2014 um 16:56
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      Die Garantieabsicherung wird nicht transparent dargestellt, da könnte ich falsch liegen. In einem früheren Geschäftsbericht des HSH Finanzfonds ist aber von einem “Garantiemanagement” die Rede, im aktuellen nicht mehr. Da aber auch für Kredite, die in Zukunft bereit gestellt werden, zu zahlen ist (Bereitstellungszins) gehe ich davon aus, dass auch die Länder Vereinbarungen mit einer Bank getroffen haben. Ich hake da noch einmal nach.

      Die Verantwortung der Landespolitiker steht auf einem anderen Papier – nicht die “der Länder”, denn das wären die Bürger und die haben nichts entschieden. Möglicherweise “gierige” Eigentümervertreter aber hin oder her, ein Manager ist nicht nur seinen “Herren” verpflichtet, sondern vor allem den Eigentümern (und das sind in diesem Fall die Bürger), seinem Wissen, Können, seiner Erfahrung und Haltung. Und wenn Landespolitiker Irres wollen, können auch Manager “nein” sagen, ja müssen sie sogar, um die wahren Eigentümer zu schützen.

      Leider haben die Untersuchungsausschüsse keine Schlüsse aus ihrem Wissen gezogen. Denn das wäre ja u.a. das richtige Instrument gewesen. Die Verantwortung der Politik, der Aufsichtsräte aufzuarbeiten, wäre der nächste Schritt. Ich bezweifle aber, das die Gesellschaft ihn gehen wird.

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      • 9. Juli 2014 um 17:08
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        Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Länder eine Art Rückversicherung haben. Denn wenn man eine Art Absicherung auf der Länderseite hätte, hätte dieser Garanteur ja auch gleich die Garantie für die Länder stellen können und es hätte gar kein Beihilfeverfahren für die Garantie gegeben.

        Was meinen Sie denn mit Krediten, die in Zukunft bereit gestellt werden? Die Garantie bezieht auf ein Fest definiertes Portfolio aus der Vergangenheit der Bank. Nur diese Verluste können bei den Ländern geltend gemacht werden. Da ist kein Platz für zukünftige Kredite…

      • 9. Juli 2014 um 17:19
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        Eine Äußerung noch zu der aus meiner Sicht “Wortklauberei” im Zusammenhang mit den Ländern oder den Politikern der Länder. Es ist nun mal so, dass die Politiker die sogenannten Geschäfte der Länder führen und daher eine Einheit bilden. Ich gebe Ihnen Recht, dass natürlich die Bürger das Land sind, es ändert aber nichts daran, dass die Bürger Verantwortung delegieren…. Für ein Vorstand einer staatlichen Bank sind aber nun mal die Politiker des Landes die Ansprechpartner, die im Sinne des Volkes zu agieren haben. Denn die Eigentümer oder Eigentümervertreter geben die Geschäftspolitik vor…

  • 8. Juli 2014 um 20:02
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    Die Struktur der Ländergarantie ist in diesem Dokument dargestellt, inkl. des “Garantiemanagements”. So ganz ohne Kosten für die Länder wird das Ganze wohl nicht über die Bühne gegangen sein….Wer weiss zum Beispiel, ob die Garantieprämie nicht in Wirklichkeit ein “Freundschaftspreis” ist ?

    http://www.insidehh.de/downloads/aoerhshsh1.pdf

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  • 9. Juli 2014 um 17:33
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    Ich habe gerade gesehen, dass Sie den Ausgangs des Verfahrens bereits dokumentiert bzw. bewertet haben. Haben Sie sich da nicht ein wenig verrannt? Haben Sie wirklich eine Verurteilung erwartet? Dieser Prozess, bzw. die Anklage ist aus meiner Sicht völlig ungeeignet gewesen, einen Schuldigen zu finden. Omega55 eignet sich nicht, den Angeklagten Untreue nachzuweisen. Hier hat man aus meiner Sicht auf die falsche Transaktion gesetzt und dazu noch mit einer noch unpassenderen Anklage agiert… Untreue bedeutet auch, dass man sich bereichert hat… Hier wurden Fehler gemacht, da stimme ich ihnen und dem Richter zu. Aber Untreue? Dann müsste ja jeder Angestellte angeklagt werden, der mal eine falsche Entscheidung getroffen hat…

    Antwort
    • 11. Juli 2014 um 19:18
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      “Untreue bedeutet auch, dass man sich bereichert hat” – Das stimmt nicht.

      § 266 StGB (Untreue) setzt anders als der § 263 (Betrug) keine Eigen- oder Fremdbereicherungsabsicht voraus. Das sieht man schnell, wenn man den Wortlaut beider Paragraphen vergleicht.

      Antwort
    • 12. Juli 2014 um 08:34
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      Der “neutrale Beobachter” wirkt inzwischen recht parteiisch und es wird m.E. ohne Grund die Autorin dieses Blogs angegriffen.

      (1) Strafverfahren und Verurteilung
      In einem Strafverfahren kann es tatsächlich auch mal zu eienr Verurteilung kommen. Soll schon mal passiert sein …! Die rhetorische Fragen “Haben Sie sich da nicht ein wenig verrannt? Haben Sie wirklich eine Verurteilung erwartet?” sind also wohl fehl am Platz.
      Hier sei zur Sache nochmals auf die Eröffnung des Verfahrens als Entscheidung durch das LG Hamburg selbst verwiesen. Denn die Eröffnung eines Verfahrens hat strafrechtliche Voraussetzungen: Nach § 203 StPO gilt “Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hautpverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint.” Es gab also – mindestens anfänglich – einen hinreichenden Tatverdacht.
      Wenn das Gericht nun im Verfahren zur Ansicht gelangt ist, es sei die Pflichtverletzung bei den Bilanzdarstellungen in Banken nicht hinreichend “schwerwiegend”, “evident” und “erheblich” und damit keine Straftat gegeben, so kann man wohl diese Maßstäbe und die Begründung selbst hinterfragen.

      (2) Untreue bedeutet …
      Woher stammt die vermeintliche Erkenntnis “Untreue bedeutet auch, dass man sich bereichert hat…”?
      Also eine Bereicherungsabsicht gibt es in § 263 StGB (Betrug). Im Untreue-Tatbestand ist diese nach Gesetz nicht enthalten. Die Untreue ist laut Gesetz so gefaßt:

      § 266 Untreue
      (1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

      Die Staatsanwaltschaft und die Kommentatoren der Gerichtsentscheidung haben als gute Gründe, nochmals nachzufragen.

      Antwort

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