Das haben die Gutachter im HSH Prozess über die Vorstandsvorlage gesagt.

Zwei Sachverständige haben bis jetzt im HSH Prozess ausgesagt.

Den Gerichtsgutachter, Christoph Hultsch, erfahrener Wirtschaftsprüfer bei Ernst&Young, hat das Gericht nach Prozessauftakt beauftragt. Es hat dazu bei der Wirtschaftsprüferkammer angefragt, wer in dem speziellen Fall von Omega 55 soviel Fachwissen hätte, um die Vorstandsvorlage und das komplizierte Finanzgeschäft analysieren und beurteilen zu können. Die Kammer nannte drei Namen. Der erste auf der Liste war Christoph Hultsch. 

Den zweiten Sachverständigen, den Parteigutachter, beauftragte noch vor Prozessbeginn der Verteidiger von Ex-Immobilienvorstand Peter Rieck, Norbert Gatzweiler. Es ist Dr. Dieter Glüder, Vorstand der IKB, Gründungsmitglied der Verbriefungslobbyorganisation TSI GmbH. Nach Aussagen von Anwalt Gatzweiler hatte dieser bei der IKB angefragt, wer von den Vorständen sich mit Verbriefungsgeschäften auskennt. Dieter Glüder wurde empfohlen.

Die Ergebnisse beider Fachleute, der eine Prüfer, der andere Entscheider, könnten nicht unterschiedlicher sein.

Hauptaussage des Gerichtsgutachters Hultsch:  

Vorstandsvorlagen müssen auf plausiblen Informationen fußen. Das sei bei Omega 55 nicht der Fall gewesen; der Vorlage fehle der rote Faden, der Kreislaufcharakter des Geschäfts werde angedeutet, aber widersprüchlich; manche Aussagen seien falsch und wichtige Finanz- und Risikoinformationen fehlten völlig — wie Angaben zum ökonomischen Eigenkapital.

Die Widersprüchlichkeit der gegebenen Informationen hätte die Vorstände veranlassen MÜSSEN nachzufragen. Das aber haben sie nicht getan. Keiner von ihnen.  

Peter Rieck, Ex-Immobilienvorstand, machte die mangelhafte Vorstandsvorlage sogar noch zum Eilbeschluss. 

Hauptaussage des Parteigutachters Glüder:  

Eine Vorstandsvorlage müsse die Eckdaten eines Geschäfts enthalten und sich am Ziel der Transaktion orientieren.

Im Fall von Omega 55 war nach Aussage der Vorstände das Ziel, die HSH Nordbank kapitalstärker dastehen zu lassen, als sie es Ende 2007 war. 

Als Eckdaten identifizierte Gutachter Glüder:
1) um 128 Millionen Euro sollte das regulatorische Eigenkapital (nicht ökonomische) höher ausfallen
2) als Gewinn werden ca. 3 Millionen Euro pro Jahr erwartet 

Solche Eckdaten – bei einem 2,4 Milliarden Euro-Geschäft – müßten dann die Ressortvorstände mit ihren Mitarbeitern im Sinne des Vorstandes umsetzen. Wenn das nicht möglich ist, müßten die Vorstände informiert werden.

Omega war aber als zweiteiliges Geschäft mit der Bank BNP Paribas aufgebaut und nur der erste Teil zielte auf das Eigenkapital, der Teil-A. Im zweiten nahm die HSH der BNP Paribas über eine komplexe Verbriefung Risiken ab, in Teil-B. 

Dass aufgrund dieser Struktur die “schönende” Wirkung auf das Eigenkapital womöglich gar nicht eintreten konnte, also das Hauptziel von Omega 55 von vornherein nicht zu erreichen war — diesen Widerspruch klärte der Parteigutachter nicht auf.   

2 Gedanken zu „Das haben die Gutachter im HSH Prozess über die Vorstandsvorlage gesagt.

  • 9. Februar 2014 um 22:05
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    Aus Ihren Protokollen liest sich immer deutlicher, dass die STCDOs wegen ihrer Intransparenz zur Falle für alle Beteiligten geworden sind. Die Vorstände haben sich in dem raffiniert gestrickten, engmaschigen Netz verfangen und sind nur den Pilotfischen, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, gefolgt. Typisch, dass sie den Köder vor Augen hatten, nicht aber das Fangnetz.

    Der Köder hatte ganz verschiedenartige Attraktionen: Vermeidung einer Herabstufung im Risikomonitoring der Sparkassen-Sicherungseinrichtung, Reputationsgewinn (vielleicht auch Ratingsicherung) der Bank im Kapitalmarkt, Ertragsverbesserung 2007 durch Vermeidung von Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen, Reputationsgewinn der Vorstände (als „Macher“) im Hinblick auf Erfüllung strategischer Ziele, Erreichung persönlicher Ziele durch ertragsabhängige, höhere Bonuszahlungen (interessant hierzu die Vorstandsvergütung 2007 zu 2008 s. Geschäftsbericht 2008 S. 203).

    Gerade der letzte Punkt zeigt die eigentliche Schwäche im System. Wären die Vorstände freie Unternehmer gewesen, die mit ihrem persönlichen Vermögen haften, hätten sie sich aus Eigenschutz intensiv mit den Risiken befassen müssen, um nicht in die persönliche Pleite zu geraten.
    Interessant Ihr Protokoll vom 6.12., in welchem Sie schreiben, dass der Bilanztrick bereits Mitte 2007 als Bilanzkosmetik eingestuft und die Idee nicht weiter verfolgt wurde. Den Risikomanager der Bank, auch wenn er erst spät im Schwarm gelandet ist, trifft in dieser Hinsicht m.E. eine besondere Verantwortung. Und auch der Parteigutachter spiegelt die Systemschwäche, indem er die deligierte Risikobeurteilung für ausreichend hält.

    Als gelegentlicher Prozessbeobachter kann ich mich über die hilflose formale Stocherei der Verteidiger bei der Zeugenvernehmung des Gutachters Hultsch nur wundern. Wie sie richtig schreiben, stoßen hier „zwei Welten“ aufeinander. Auf die Begutachtung von Prof. Hellmich bin ich gespannt. Aber ganz besonders auf die Vernehmung der Angeklagten, die ja irgendwann folgen müsste.

    Interessant finde ich den Aspekt, inwieweit die Strategie der Verteidiger heute bereits von Fragen zu zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen an die Vorstände und gleichzeitig zu ihrer versicherungsrechtlichen Absicherung beeinflusst sein könnte.

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    • 9. Februar 2014 um 22:27
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      Vielen Dank für diesen Kommentar. Ihre Reflektionen sind bereichernd.

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