Ein Gesetz entsteht.
Am 3. Juli 2009 war es soweit: Die schwarz-rote Bundesregierung unter Kanzlerin Angela Merkel, CDU, und ihrem Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, SPD, stellte im Bundestag ein Gesetz zur Abstimmung, das mit großer Mehrheit beschlossen wurde und das deutsche Finanzsystem nach Ausbruch der Finanzkrise stabilisieren sollte:
Das harmlos klingende Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
Deutsche Banken durften daraufhin die Geschäfte auslagern, mit denen sie sich verhoben und verspekuliert hatten, und die sie in die Pleite getrieben hätten. Sie durften sie auslagern in so genannte “Bad Banks”.
Zumindest nennen Journalisten diese Abwicklungseinheiten gern so. Das ist plakativer, nicht so sperrig wie der neutrale Begriff Abwicklungseinheit. “Bad Banks” verschiebt allerdings auch die Verantwortung. Denn nicht sie sind schlecht, nichts anderes heißt ja “Bad” aus dem Englischen übersetzt, sondern die Geldhäuser sind es, die solche Deponie brauchen, um gut dazustehen.
Zwei Abwicklungseinheiten wurden gegründet: Die FMS-Wertmanagement in München und die Erste Abwicklungsanstalt, die EAA, in Düsseldorf.
Die FMS-W befreite 2010 die verstaatlichte, private Hypothekenbank Hypo Real Estate von Geschäften, die einmal mehr als 180 Milliarden Euro Wert waren. Die EAA ist die Deponie der 2012 zerschlagenen Westdeutschen Landesbank. Sie übernahm 2009 ein 80 Milliarden-Paket, 2012 ein weiteres 100 Milliarden-Paket. Macht zusammen rund 360 Milliarden Euro Risiko.
Wer am Ende für die Geldgier der Banker, ihre Selbstbedienungsmentalität, das fehlerhafte Management und ihren Größenwahn zahlt? Nicht sie selbst, schon gar nicht die Vorstände. Es sind wir alle, die Bundesbürger, weil beide Abwicklungseinheiten der öffentlichen Hand gehören.
Politiker und auch Banker sagen oft: Ach, das ist alles viel zu kompliziert, das mit den “Bad Banks”! Stimmt nicht. Wer so etwas sagt, will Verantwortung und Zusammenhänge verschleiern.