Anwalt Nonnenmachers belastet Mitangeklagte.
Rechtliche Diskurse bestimmten den 42. Verhandlungstag. Es war kein Zeuge geladen. Die Verteidiger verlasen Erklärungen zum Gutachten des Gerichtssachverständigen und stellten Beweisanträge.
Die Verteidiger arbeiteten sich — bis auf eine Ausnahme — vor allem an formellen Aspekten des Gutachtens ab und setzten sich mit dem Inhalt kaum bis gar nicht auseinander. Der Vorsitzende Richter im Verfahren, Marc Tully, fiel es schwer, “dieses Interesse zu verstehen”.
Formelles statt Inhalt
Zusammengefasst befanden die Anwälte Wolfgang Prinzenberg, Otmar Kury, Reinhard Daum und Norbert Gatzweiler:
Wirtschaftsprüfer Christoph Hultsch …
- habe nicht eigenverantwortlich und eigenständig sein Gutachten erstellt, weil er sich mit Kollegen darüber ausgetauscht hat
(Anwalt Gatzweiler ging soweit zu formulieren, der Gutachter hätte Passagen von anderen schreiben lassen … was Christoph Hultsch nach eigenen Angaben vor Gericht nicht getan hat) - sei nicht zweifelsfrei sachkundig
- solle alle Entwurfsfassungen seines schriftlichen Vorgutachtens dem Gericht übersenden, und vor allem den Verteidigern
- solle den eMail-Verkehr mit seinen Kollegen zum Gutachten offen legen
Der Vorsitzende Richter Tully warf nach Gatzweilers “Einlassung” mit den abgeschriebenen Kollegen-Passagen die Frage in den Raum: “Dann hätte der Gutachter im Zeugenstand lügen müssen, wenn er von anderen Passagen geschrieben lassen hätte.” Auf die darin beinhaltete Frage an den Kölner Anwalt ging dieser aber nicht ein, er wich aus.
Zeitvertreib mit Patiencen legen
Während sich Verteidiger Gatzweiler für seinen Mandanten Peter Rieck vor den Richtern ins Zeug legte, spielte Rieck — neben ihm sitzend — seelenruhig am Laptop das Kartenspiel Patiencen legen. Wozu hat der einst mächtige Ex-Banker schließlich einen Anwalt.
Seine Kanzlei-Kollegin Gaby Münchhalffen, Verteidigerin von Bernhard Visker, legte ebenfalls eine Erklärung ab.
Rätselhafte Schlussfolgerungen der Verteidigerin Münchhalffen
Sie zitierte aus einem Brief der Bundesbank an das Gericht, den dieses vorgelesen hatte: Die Bundesbank habe die HSH nicht darauf hingewiesen, dass die Transaktion keine entlastende Wirkung habe, sie habe auch die Verbriefung in Teil-B zum 31.12.2007 nicht versagt. Fazit der Kölner Verteidigerin aus diesen Zeilen: Für den Vorstand folge hieraus, die erwünschte Entlastungswirkung beim Eigenkapital sei durch Omega 55 erzielt worden.
Dieses Verteidigerinnenstatement verwundert, saß Frau Münchhalffen doch dabei, als die beiden Bankaufseherinnen, Regina E. von der Bundesbank und Ruth B. von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin das Gegenteil aussagten, auch wenn selbst nachträglich keine offizielle Prüfung stattgefunden hatte.
Beide, Bafin und Bundesbank, erhielten nach Aussagen der Zeuginnen erst Anfang 2008 Kenntnis von Teil-A, mit dem das Eigenkapital geschont (=entlastet) werden sollte. Kein Wunder also, dass die Aufsicht Ende 2007 nicht “hinweisen” oder “versagen” konnte. Kann deswegen die Schlussfolgerung gezogen werden, wie Anwältin Münchhalffen das tut — “die Entlastungswirkung sei erzielt worden”? Für mich ist das eine Verdreherei.
Zumal Regina E. von der Bundesbank bei ihrer Vernehmung sagte: Sowohl zum 31.12.2007 als auch zum 31.03.2008 seien „die Eigenmittel der HSH wohl nicht korrekt berechnet worden“.
Und Ruth B. erklärte im November vor Gericht: Hätte die Bafin von Omega 55 gewusst, hätte die HSH also vollständig an die Bafin berichtet, hätten „wir eine risikoentlastende Wirkung nicht akzeptiert“.
Die Bankenaufsicht stützt also die Gerichtsgutachteranalyse von Christoph Hultsch, der in Omega 55 ein Kreislaufgeschäft erkannte und eine Entlastungswirkung anzweifelte; er kommt letztlich zum gleichen Ergebnis wie die BankenaufseherInnen.
Nonnenmacher war nur Transaktionsbeteiligter, kein Entscheider
Der Verteidiger von Dirk Jens Nonnenmacher, Heinz Wagner, setzte sich inhaltlich mit den Gutachteraussagen auseinander und versuchte damit seinen Mandanten aus der Schusslinie zu ziehen. Wagner orientierte sich an dem, was Nonnenmacher selbst vor Gericht gesagt hatte. Siehe hier.
Generell müsse gelten, meinte Wagner, dass sein Mandant bei Abzeichnung von Omega 55 weder das “Term Sheet” des Deals noch die Verträge vorliegen hatte, und deshalb die gezogenen Gutachter-Schlüsse nicht seinen Mandanten betreffen.
Rieck, Strauß, Friedrich — sind das die “bösen Buben”?
Außerdem sei Nonnenmacher nur Transaktionsbeteiligter gewesen und kein Entscheidungsträger, weil nach den internen Richtlinien der HSH bei einem Eilbeschluss die Vorlage als genehmigt gelte, wenn schon zwei Vorstände unterschrieben haben. Nonnenmacher hatte als vorletzter gezeichnet. Entscheidungsträger seien, sagte Anwalt Wagner, der Immobilien-, der Risiko- und der Kapitalmarktvorstand, — also: Peter Rieck, Hartmut Strauß und Joachim Friedrich. Peter Rieck hatte als erster Unterzeichner die Vorstandsvorlage zum Eilbeschluss erhoben. (Wer hat wann unterschrieben?)
Wagner weiter: Nonnenmacher hatte volles Vertrauen in die Organisation, und diese habe Gerichtsgutachter Hultsch auch nicht in Frage gestellt.
Richter maßregelt Verteidiger Gatzweiler
Ein höflicher Ton herrschte an diesem 42. Verhandlungstag im Gerichtssaal. Die Verteidiger agierten vorsichtig und bewußt, vermieden offene Konflikte mit dem Gericht. Verteidiger Norbert Gatzweiler musste sich allerdings von der Kammer belehren lassen. Es ging um die zweifelhafte Akteneinsicht, die der Verteidiger dem von ihm beauftragten Sachverständigen Dieter Glüder noch vor Prozessauftakt zukommen ließ. Richter Tully dazu: “Das durften Sie nicht!”. Mehr dazu lesen Sie hier.