Revision im HSH-Prozess: Bundesanwaltschaft prüft noch
Ich werde oft gefragt, wie es um die Revision im HSH-Untreueprozess steht. Sie dauert, kann ich dann seit Monaten nur antworten.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte nach den Freisprüchen der sechs früheren HSH-Vorstände im Juli 2014 sofort Revision eingelegt. Weil das schriftliche Urteil aber erst im Dezember desselben Jahres der Staatsanwaltschaft zugestellt wurde, konnten die Staatsanwälte ihre Revisionsbegründung auch dann erst beim Landgericht Hamburg einreichen. Frist hier: 29. Januar 2015. Seither dauert es.
Die Revisionsbegründung ging samt aller notwendigen Unterlagen an die Bundesanwaltschaft in Leipzig, dem Sitz des 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs. Dieser ist für Revisionen zu Urteilen des Landgerichts Hamburgs zuständig. Und dort liegen die Unterlagen noch heute, fast ein Jahr später. (Der Vorgang trägt das Aktenzeichen 5StR 134/15)
Wie mir eine Mitarbeiterin der zuständigen Geschäftsstelle der Bundesanwaltschaft kurz vor Jahresende 2015 erklärte, ackere sich der beauftragte Sachbearbeiter noch immer durch Urteil, Revisionsbegründung und Anderes. Ein Ende sei nicht abzusehen.
Hat sich der Sachbearbeiter der Bundesanwaltschaft (ein Staatsanwalt) ein Bild gemacht, wird er einen Antrag über seine Erkenntnisse schreiben und einen Vorschlag unterbreiten bezüglich des weiteren Vorgehens der Anwaltschaft.
Anschließend nimmt das Verfahren seinen gerichtlichen Verlauf. Es dauert also … auch 2016.
Wie der BGH grundsätzlich arbeitet und welche Fehler dabei auftreten können – insbesondere hier beim 5. Strafsenat in Leipzig bei zwei Entscheidungen -, darüber hat Dietmar Hipp vom SPIEGEL am 29. Juli 2013 einen kritischen Artikel geschrieben: “Karlsruher Lotterie“
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