Verteidiger: Hans Berger kann “nicht verantwortlich” gemacht werden.
Am Ende wird in Strafprozessen plädiert. Erst redet die Staatsanwaltschaft, dann die Verteidigung. Für Zuschauer eine spannende Erfahrung. Gerade beim Plädoyer können Verteidiger alle Register ihres Könnens ziehen und auch ihren Mandanten zeigen, wie überzeugend sie sind und rhetorisch versiert. Als erster Verteidiger sprach Otmar Kury.
Kury vertrat damit seinen Mandanten Hans Berger selbst im Schlusswort standesgemäß, denn Berger führte die Nordbank viele Jahre als Vorstandschef und war damit ihr Repräsentant. Kury ist bekannt für seine feine Gedankenführung und wertende Redekunst.
10 Kapitel für Hans Bergers Unschuld
Fast zwei Stunden nahm sich der Verteidiger Zeit, um auf das Plädoyer der Staatsanwaltschaft zu antworten, die er in Verteidigermanier als “entfesselte Verdächtigungsrede” gebranntmarkt hatte. Er zerpflückte den Hinweisbeschluss des Gerichtes mit dessen rechtlicher Einschätzung und stellte fest, dass sein Mandant Berger “nicht verantwortlich gemacht werden” kann im Sinne der Anklage, weil er über kein tatbezogenes Sonderwissen verfügte, ihm keine Informationen bei seiner Unterschrift fehlten und Berger auch keine Verpflichtung hatte, die Rechtsabteilung aktiv zu konsultieren – er durfte auf die Mitarbeiter vertrauen.
Für dieses Fazit arbeitete er sich in 10 “Kapiteln” durch rechtliche, wirtschaftliche und fallbezogene Aspekte. Er hatte sich extra ein Pult auf den seitlich an der Wand stehenden Tisch stellen lassen, an dem die Zeugen Platz genommen hatten, sodass er im Stehen plädierte und sich allen Prozessbeteiligten leicht zuwenden konnte.
Die Staatsanwaltschaft hat für Ex-HSH-Chef Berger 1 Jahr Haft gefordert, ausgesetzt auf Bewährung von 2 Jahren und als Auflage eine Geldbuße von 50.000 Euro.
Hier die Zusammenfassung des Plädoyers von Otmar Kury:
Eigenkapital entlasten ist kein Verschleiern
Kury begann damit, das Ziel von Omega-55, das Aufbessern des Eigenkapitals, umfangreich zu rechtfertigen u.a. als ein “Kernanliegen jeder Bank” und als zulässiges Instrument, das keine Manipulation darstellt. Und die HSH Nordbank hatte so ein Bilanz-Instrument zum “Verbessern der Kapitalquote” Ende 2007 auch dringend nötig. Die Bank hätte sonst womöglich hohe Refinanzierungskosten verkraften müssen, so Kury. Da genügten schon 10 “Basispünktelchen” beim Zins, wie Kury mit spitzen Lippen formulierte, um “enorme Auswirkungen” zu haben. (Diese angespannte Liquiditäts-Lage der Nordbank hielt die Vorstände aber nicht davon ab, Omega zu genehmigen. Sie sagten damit in einer Situation, in der es für die Bank immer teurer wurde, Geld zu besorgen, einer anderen Bank wie bei einem Dispo zu, ihr Geld zu überweisen, wenn Omega an Wert verliert. Diesen Aspekt sparte Kury aber aus.)
Untreue scheidet aus
Strikt schloss der Verteidiger bei seinem Mandanten Untreue aus. Seine Unterschrift unter Omega sei eine unternehmerische Entscheidung im Sinne des Aktiengesetzes gewesen. Das bedürfe keiner weiteren Untersuchung, sagte Kury forsch. Er grifft in seiner weiteren Argumentation zum Untreue-Tatbestand die Worte des Vorsitzenden Richters Tully zum Prozessauftakt auf. Kury habe mit “sorgenvoller Aufmerksamkeit” gehört, dass das Gericht “Neuland” betreten wolle. Wenn das Gericht damit eine Verschärfung der strafrechtlichen Haftung eines Vorstands oder Geschäftsleiters meine, durchbreche sie eine Grenze und schaffe “neues Recht”, so Kury. “Das hätte dramatische Konsequenzen” für unternehmerische Entscheidungen und sei auch nicht notwendig.
Omega war wirksam
Zum Finanzgeschäft Omega 55 selbst erklärt Kury u.a., dass die Transaktion das Eigenkapital der HSH wirksam von Verlustrisiken entlastet habe und er nicht davon ausgehe, dass die HSH das Risiko zurückgenommen habe, es also kein Kreislaufgeschäft war, wie es Gerichtsgutachter Christoph Hultsch, Wirtschaftsprüfer, ausgesagt hatte und auch Mitarbeiter der Rechtsabteilung. Für Kury wurde die “Entlastung bewirkt”. Hans Berger habe das Geschäft als Entlastungstransaktion wahrgenommen mit Vermögenswerten (Anleihen/Kredite von Immobilien und Firmen), die erstklassig und der HSH bekannt waren. Das Risiko war also ein “begrenztes”. Auch mit der Verbriefung, der STCDO in Omega, sei Berger vertraut gewesen.
Hans Berger durfte auf Mitarbeiter vertrauen
In Kurys Interpretation findet sich in der schriftlichen Einschätzung der Abteilung Neue-Produkte-Neue-Märkte NPNM auch kein Hinweis darauf, dass dieser STCDO, also Teil-B von Omega, nicht geprüft worden sei, sondern nur Teil-A. (Dem war aber so, hatte die NPNM-Koordinatorin berichtet.) Berger durfte dabei auf seine Mitarbeiter vertrauen, argumentierte Kury im Sinne der Rechtsprechung, u.a. weil er als Nichtressortvorstand nicht über “tatbezogenes Sonderwissen” verfügte. Und Berger wußte als Chef der Rechtsabteilung, dass sie aus zuverlässigen Mitarbeitern bestand. Kury sieht jedenfalls seinen Mandanten nicht in der Verpflichtung, der Rechtsabteilung bei Omega Fragen zum Aufsichtsrecht zu stellen.
Die Mitarbeiter in London, die sich Omega 55 ausgedacht und koordiniert hatten, seien auch keine “Hasardeure” gewesen, sagte Kury. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlusswort den Vorständen einen unkritischen Umgang mit der Niederlassung London vorgeworfen, weil gegen ihren Niederlassungsleiter intern ermittelt wurde (und 2010 auch polizeilich).
Zeitdruck? Überall herrscht Zeitdruck!
Den Zeitdruck, den die HSH-Mitarbeiter im Zeugenstand um die Jahreswende 2007/8 geschildert hatten, wies Anwalt Kury als “rhethorische Frage” zurück. Die gesamte Gesellschaft klage über Zeitdruck. Wenn Zeit fehle, sage man das als Mitarbeiter, so Kury. (Ja, so einfach – oder zynisch? – lässt sich das aus Juristensicht sehen. Einer der Londoner Kollegen hatte erzählt, wie erschöpft er vor Weihnachten war; die Juristen erinnerten sich an Arbeitstage oft bis Mitternacht und der Risikoexperte musste das komplexe Konstrukt Omega am Wochenende (!) einschätzen.)
Sachverständige waren unflexibel, hilfreich, intellektuell
Auch Gerichtsgutachter Christoph Hultsch, Wirtschaftsprüfer bei Ernst&Young, bekam sein Fett weg. (Er hatte Omega von vornherein als nachteilig bewertet.) Dieser Gutachter verfüge nicht über die “Flexibilität”, die ein Sachverständiger vor Gericht benötige; er konnte wiederholt nicht auf Fragen antworten, so Kury. Das habe ihn “irritiert”. Die Aussagen des Gutachters der Verteidigung von Peter Rieck, IKB-Vorstand Dr. Dieter Glüder, fand der Verteidiger dagegen “hilfreich”. (Glüder bezeichnet Omega als vorteilhaft, konnte vieles aber nicht schlüssig begründen.) Seine Sachkunde steht für Kury “nicht in Frage”. Den zweiten Gutachter des Gerichtes, den Mathematiker Prof. Martin Hellmich, lobte Kury als “intellektuell bestechend”.
Hans Berger hat pflichtgemäß gehandelt
Zusammengefasst findet Kury: die Vorstandsvorlage wies keine Mängel auf, die sein Mandant Hans Berger hätte erkennen können; er hat plausibilisiert und geprüft. Eine pflichtwidrige Handlung ist Berger nicht anzulasten. Ihm felten auch keine Informationen für seine Entscheidung. Dem Verteidiger gehen deshalb die rechlichten Erwägungen des Gerichts zu weit.
Hans Berger könne nicht verantwortlich gemacht werden im Sinne der Anklage. Der Angeklagte sei freizusprechen.
Zum Schluss ein Brötchen
Nach Kurys leidenschaftlicher, teils polemischem, und mit Spitzen gegen Staatsanwaltschaft und Gericht gewürztem Plädoyer verordnete der Vorsitzende Richter eine viertel Stunde Pause. Kury nutzte sie, um sich in der Gerichtskantine rasch zu stärken. Denn dass die Plädoyers selbst für gestandene Strafverteidiger etwas besonders und aufregendes sind, ließ Heinz Wagner erkennen, der nach Kury sein Schlusswort für seinen Mandanten Dirk Jens Nonnenmacher sprach.
( ) Anmerkungen von mir
Foto: Nikolaus Herrmann
Ich möchte das als Laie kurz verstehen:
Zitat Hamburger Abendblatt:
“Wegen der hohen Summen, die im Spiel waren, musste der gesamte HSH-Vorstand “Omega 55” abzeichnen”…
Denkt man als Laie: Gut, warum macht man sowas? Bestimmt, um das Risiko einer Fehleinschätzung zu minimieren. Sehr lobenswert. Je mehr Leute mit Sachverstand – bspw. der Vorstand der HSH – dann da mal draufschauen desto geringer ist das potentielle Risiko. Kompletter Schwachsinn fällt damit durch und wenn mir was durchgleitet, dann ist ja da noch der komplette HSH-Vorstand. Die können auch was beitragen. Sonst wäre die Regel ja sinnlos. Man braucht ja keine Unterschriften für gar nichts. Also nur so zur Kenntnisnahme von wegen ‘ich bau dann mal ein AKW in eine Taifun-Einflugschneise – unterschreib das mal’. Das braucht nun wirklich keiner. Man denkt, die wissen mindestens, dass AKW in Taifun-Einflugschneise ne dumme Idee ist.
Zumal – man will denen ja auch helfen, dazu ist man da, schliesslich wurde die Bank von Ihnen ja schon so tief in die Miesen geritten, da muss man was tun. Auch das Unmögliche andenken. Und dann mal vorstellen. Sowas wie Omega 55.
Stellt sich raus:
Da war gar kein Sachversstand – die konnten alle nur ihren Namen aufschreiben – so frühstücksdirektorenmässig.
Und weil die dachten, es wird nur geprüft, ob man seinen Namen sauber aufschreiben kann, wehren die Namensaufschreiber sich nun dagegen, dass sie auch mit dem Inhalt etwas zu tun haben müssten oder gar beurteilen hätte sollen, ob das zu Unterschreibende sinnvoll und zweckmässig ist oder zu riskant.
Die haben einfach das Kästchen mit Frühstücksdirektor gesucht und dann da ihren Namen hineingeschrieben.
Verantwortung haben schliesslich die, die sich das ausgedacht haben. Das Unmögliche. In dieser Krise. Die wollen nichts weiter, als eine schnelle Unterschrift im Feld Frühstücksdirektor, damit sie mal richtig loslegen können. So volle Lotte Risiko. Nachfragen nachforschen, generell alles, was nach verantwortungsbewusstem Handeln ausschaut – das hindert da nur.
Zum Krise meistern sind schliesslich die da da. Die ohne Unterschrift – mitsamt ihren verrückten Ideen.
Mit dieser Maxime kann man alles unterschreiben – ohne das kleinste bischen Verantwortung übernehmen zu müssen. Wunderbar. Ich werde Frühstücksdirektor.
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