Verteidigung fordert Verschwiegenheit von KPMG-Wirtschaftsprüfern.

Des einen Freud, des anderen Leid.

So lassen sich die Zeugenaussagen der beiden Wirtschaftsprüfer der Prüfgesellschaft KPMG, Niels M. und Michael K. vom vorangegangenen, 52. Verhandlungstag, auf den Punkt bringen.

Während die Verteidigung von Dirk Jens Nonnenmacher die für seinen Mandanten entlastenden Aussagen der Prüfer in einer Erklärung unterstrich, widersprach die Verteidigung von Joachim Friedrich der Verwertung mancher – für seinen Mandanten – belastender Aussagen.

Heinz Wagner arbeitete in seiner Erklärung heraus, dass die Prüfer Niels M. und Michael K. seinen Mandanten Nonnenmacher “offen und authentisch” erlebt haben, und er sie über Omega 55 informiert habe, sonst hätten sie dem Jahresabschluss 2008 das Abschlusstestat ja nicht erteilt. Die Wirtschaftsprüfer bestätigten darüber hinaus, dass Nonnenmacher nichts verschleiern wollte. Das scheint Verteidiger Wagner wegen des zweiten Anklagevorwurfes gegen seinen Mandanten wichtig zu sein. Nonnenmacher ist nicht nur gemeinsam mit den anderen fünf Ex-Vorständen der schweren Untreue angeklagt, sondern auch der Bilanzfälschung.

Wolfgang Prinzenberg hingegen will einige Aussagen der Prüfer über seinen Mandanten Joachim Friedrich der Verwertung durch die Richter und Schöffen entziehen.

Beide Wirtschaftsprüfer hatten ein Gespräch mit Kapitalmarktvorstand Friedrich aus dem Januar 2009 geschildert, in dem er sie über das Geschäft Omega 55 ins Bild gesetzt hatte. Dabei sollen auch persönliche Worte und Einschätzungen gefallen sein, die die Prüfer wohl auch in einem Gesprächsprotokoll dokumentiert haben. Zumindest haben sie über persönliche Äußerungen Friedrichs im Zeugenstand berichtet. Friedrich soll sich z.B. über die Londoner Niederlassung geärgert und sich von seinen Mitarbeiter nicht gut informiert gefühlt haben. Auch kannte er den “side letter”, eine entscheidende Nebenabrede zu Omega 55 nicht. 

Prinzenberg führt nun sinngemäß an, das Gespräch sei vertraulich geführt worden und darauf müsse sich sein Mandant auch heute noch verlassen dürfen. Gesprächsinhalte dürften wenn dann nur mit Zustimmung seines Mandanten verwendet werden. Friedrich aber will die beiden Wirtschaftspfürer nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbinden – das erklärte Verteidiger Prinzenberg auf Nachfrage von Richter Marc Tully.  

Aus diesen Gründen widerspricht Verteidiger Prinzenberg nicht nur der Verwertung der Zeugenaussagen über das Gespräch und fordert Verschwiegenheit ein, sondern er widerspricht auch dem Ansinnen der Richter, die gesamte Mitschrift des Gespräch der drei Männer von Anfang 2009 auszuwerten. Die Richter haben nämlich KPMG gebeten, ihnen das Gesprächsprotokoll der Prüfer Niels M. und Michael K. mit Joachim Friedrich zuzuschicken.   
 

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