Zeuge der BNP Paribas mit breiter Brust und Erinnerungslücken.
Zum ersten Mal saß ein Zeuge der BNP Paribas vor Gericht, also von der französischen Großbank, die der HSH Nordbank den Omega-Deal schmackhaft gemacht hatte.
Zweite Vorladung für den Zeugen
Der 49-jährige Diplom-Kaufmann Alexander C. N. trat im Gerichtssaal selbstsicher auf, lachte teilweise bei Fragen des Gerichts laut auf, was vor ihm noch kein Zeuge getan hatte. Es war der Zeuge, der wegen seines Umzugs der Vorladung des Gerichts im Januar nicht gefolgt war. Siehe: Der Zeuge, der nicht kam.
Dieser forsche Banker aber konnte sich nur noch an wenige Details erinnern, wie das damals war, Ende 2007 mit der HSH Nordbank und dem Finanzdeal, den die BNP Paribas mit der norddeutschen Landesbank eingefädelt hatte – Omega 55. Dabei erzählte der Zeuge, dass es wegen Omega 55 hoch herging bei seinem Arbeitgeber, der PNB Paribas.
Enge Kundenpflege mit der HSH
Alexander C. N. hatte im Frühjahr 2007 bei der BNP Paribas als Managing Director angeheuert. Seine Aufgabe: Ansprechpartner für Großbanken zu sein, darunter die HSH Nordbank. Er war also zuständig für eine gute Beziehung zur HSH, ein so genannter “coverage banker”. In dieser Funktion hielt er engen Kontakt zur HSH u.a. zum damaligen Kapitalmarktvorstand Joachim Friedrich und dem Global Head der Financial Institutional Group der HSH in Kiel.
Zeuge und angeklagter Ex-Kapitalmarkt kannten sich privat
Den Angeklagten Friedrich kennt der Zeuge sogar persönlich, bestätigte er auf Nachfrage von Richter Volker Bruns. Seine Frau und Friedrich seien alte Bekannte und ja, man habe sich ein paar Mal privat getroffen. Über die Modalitäten zu Omega 55 habe er mit Friedrich dabei nicht gesprochen, versicherte der Zeuge. Er sei ohnehin erst spät eingebunden gewesen und hatte in die Hintergründe wenig Einblick. Diese beiden Aspekte betonte Alexander C. N. immer wieder während seiner 2-stündigen Befragung. Woran er sich bei Omega 55 denn erinnere, fragte Richter Volker Bruns den Zeugen.
Omega war sehr kompliziert
Omega 55 sei eine mehrgleisige und sehr komplizierte Transaktion gewesen, sagte Alexander C. N. Einzelheiten wisse er nicht. Und ja, es habe eine Nebenabrede zu Omega gegeben, einen so genannten “non reliance letter“. Das ist ein Dokument, mit dem Haftungsansprüche begrenzt oder ausgeschlossen werden. Im Fall der HSH Nordbank bestand die BNP Paribas in diesem “non reliance letter” darauf, dass die HSH das Geschäft Omega der Bankenaufsicht meldet, spätestens bis April 2008, sonst darf die BNP den Omega-Deal auf Kosten der HSH rückabwickeln. Dieses Dokument hat die BNP Paribas schon früh in den Verhandlungen ins Spiel gebracht, so der Zeuge. Und es wurde am 19.12. 2007 nochmals auf höchster Ebene intensiv diskutiert und beschlossen. (Am 20.12.2007, also einen Tag später, unterschrieb Kapitalmarktvorstand Friedrich als letzter die Vorstandsvorlage zu Omega 55.)
BNP Paribas schloss Haftung aus
Sicher habe er als Kundenbetreuer der HSH mit jemandem in der Nordbank über diesen für den Abschluss von Omega 55 entscheidenden “non reliance letter” gesprochen. Mit wem wisse er aber nicht, sagte der Zeuge.
Ist das glaubhaft? Da bespricht Kundenbetreuer Alexander N. alle möglichen Dinge mit dem (“bekannten”) Kapitalmarktvorstand Friedrich in Sachen HSH. Wenn aber intern die Hütte brennt bei der BNP und eine Dokument zum Haftungsausschluss aufgesetzt wird wegen eines Geschäftes mit der HSH, da kann sich der selbstsichere Banker nicht mehr erinnern, mit wem er anschließend bei der HSH das brisante Dokument besprochen hat?
Es war vermutlich ein unangenehmes Gespräch und Unangenehmes bleibt gewöhnlich haften. So wie dem BNP Paribas Banker ja offenbar auch haften geblieben ist, dass intern heftig über Omega 55 diskutiert wurde, bis hoch zum Vorstandschef der französischen Bank, und er sich bei privaten Treffen nicht mit Friedrich über den Omega-Deal fachlich ausgetauscht habe.
Für HSH ein teures Geschäft, für BNP von Vorteil
Warum die BNP Paribas mit der HSH nicht nur Teil-A von Omega abgeschlossen habe, wollte Richter Bruns wissen, denn Ziel der HSH war ja, ihr Kapital von möglichen Kreditausfällen zu entlasten.
Teil-B von Omega war sicherlich der Preis für die Entlastung, sagte dazu Alexander C. N. (Teil-B war eine komplizierte Verbriefungsstruktur, in der die HSH der BNP Paribas Risiken abgenommen hatte.) Eine reine Absicherung wie in Teil-A sei ein sehr teures Geschäft. Mit Teil-B war es günstiger für die HSH.
(Allerdings nur auf dem Papier. Denn aus der Verbriefung in Teil-B erwuchs der HSH letztlich eine vorübergehende Zahlungsverpflichtung an die BNP Paribas von rund 400 Mio Euro.)
Für die BNP Paribas jedenfalls scheint Omega 55 ein Bombengeschäft gewesen zu sein und die Beziehung zur HSH Nordbank sehr wertvoll. Aus der Kundenbeziehung ging “ein außergewöhnlich hoher Gewinnbetrag” hervor, sagte Alexander N. auf Nachfrage von Staatsanwalt Karsten Wegerich.
Die HSH, eine “rich pipeline”
Allein Omega 55 brachte der BNP 10 Millionen Euro jährlich ein (wenn ich das richtig notiert habe). Wegerich hatte dem Banker zuvor eine eMail vorgelesen, in der Bankbetreuer Alexander C. N. die HSH und den Omega-Deal den eigenen Kollegen anpries ” … it is a chance to make serious money and to unlock a rich pipeline … ” (… es ist eine Chance, richtiges Geld zu machen und eine gut gefüllte Pipeline anzuzapfen … ) Das tat die erfahrene Großbank BNP Paribas dann auch.
Alexander C. N. konnte als Zahlenmensch dem Gericht dagegen nicht sagen, ob er persönlich von dem Omega-Geschäft mit seinem guten Kunden HSH profitiert hatte. “Grundsätzlich habe ich profitiert, ja, in welchem Umfang aber – das müssen Sie meinen Chef fragen.” So redete sich der Mann mit einem Lächeln heraus.
Zeuge brüskiert Staatsanwaltschaft
Eisig wurde es dagegen für einen kurzen Moment im Gerichtssaal, als sich der Diplom-Kaufmann während seiner Befragung durch das Gericht plötzlich an dem ihm gegenüber sitzenden Staatsanwalt Karsten Wegerich wandte. Ungefragt. Richter Bruns wollte gerade zu einer Frage anheben, die sich auf die Vernehmung des Zeugen durch die Staatsanwaltschaft bezog, da schoss aus dem Zeugen heraus: “An die staatsanwaltschaftliche Vernehmung erinnere ich mich nicht gern. Ihr Stil ist mir nicht in guter Erinnerung geblieben, Herr Wegerich!“
Am kommenden Mittwoch, 19. Februar 2014, sagt noch einmal Parteigutachter Dr. Dieter Glüder, Vorstand bei der IKB, aus. Seine ersten Aussagen finden Sie hier und hier