Jurist Michael M.: “Omega empfand ich als Kreislaufgeschäft.”

Mann mit Durchblick

Seit drei Monaten läuft das Verfahren gegen die 6 ehemaligen HSH-Bankvorstände. Aber erst jetzt, am 18. Verhandlungstag, hat ein Zeuge schlüssig und nachvollziehbar das irre Bankgeschäft Omega 55 erklären können. Ohne Skizzen, ohne Nachschlagen, ohne Ausflüchte, sich nicht mehr  erinnern zu können. Seine Schlussfolgerungen haben für mich deshalb Gewicht.

Das Gericht hatte den Juristen Michael M. geladen. Michael M. ist Kanadier, englischsprachig und arbeitete im Jahr 2007 seit zwei Jahren in London für die HSH Nordbank. (Er verließ die Nordbank 2011.) Vor Gericht trat der 47-jährige ruhig und sehr kompetent auf.          

Richtig nach britischem Recht?

Seine Aufgabe in der Londoner Filiale der HSH Nordbank sei das Prüfen aller Geschäfte gewesen, ob sie britischem Recht gerecht wurden. Bei Omega 55 hatte er dafür zu sorgen, dass alle Papiere vollständig, nach britischem Recht korrekt, gültig und bindend sind. Aufsichtsrechtliche Fragen waren nicht sein Fachgebiet. 

Er habe Mitte Dezember 2007 das erste Mal von Omega 55 gehört, sagte er vor Gericht, und es hieß, die Vorstände hätten den Deal bereits unterschrieben. M. wurde von den Londoner Kollegen Marc S. und Paul D. informiert, über Ziel und Zeitplan der Transaktion, und wer mit eingebunden war. 

Er entschied, eine externe Anwaltskanzlei hinzuzuziehen, Norton Rose, damit sie die Verträge ausarbeitet und prüft.

Kreislaufgeschäft der Risiken

Für den Kanadier standen hinter Omega 55 immer zwei Aspekte: Zum einen wollte die Bank damit ihre Bilanz optimieren, also ihr eigenes Kapital von potentiellen Verlusten bereinigen (Teil A). Zum anderen beinhaltete Omega 55 den Aspekt der Verbriefung, einer STCDO (Teil-B, Single Tranche Collaterialized Debt Obligation). Für Omega 55 gründete die HSH drei Zweckgesellschaften.

Der international erfahrene Jurist Michael M. empfand nach eigener Aussage Omega als ein Kreislaufgeschäft von Risiken zwischen der HSH und der BNP Paribas. Kreislaufgeschäft sei zwar kein rechtlicher Begriff, erklärte der Zeuge, aber so empfand er es einfach.  

Keine zeitliche Trennung vorgesehen

Jurist Michael M. sagte, dass es nach seiner Information nicht geplant gewesen sei, die beiden Teile von Omega zeitlich zu trennen, also Teil-A Ende 2007 abzuschließen und Teil-B erst Anfang 2008. Grund für die letztlich doch erfolgte Zäsur war ein zu enger Zeitplan. Es hätten nicht alle Verträge für die komplizierte Struktur bis zum 31.12.2007 durchgeprüft werden können, so der Zeuge.

Allein er habe in dieser Zeit oft bis 24 Uhr gearbeitet … Alle waren zu dieser Zeit äußerst busy. Und eigenkapitalentlastende Maßnahmen hatten höchste Priorität! (und damit Omega 55 auch) 

Exzentrisches London

Hinzu kam, dass alle Transaktionen in London sehr komplex und einzigartig waren und damit arbeitsintensiv. Etwas später in der Befragung bescheinigte der Kanadier, der zuvor in verschiedenen britischen Kanzleien gearbeitet hatte, dass die HSH-Kollegen zwar professionell arbeiteten, aber weniger erfahren mit komplexen Finanz-Strukturen waren. Da habe es sicher eine “Lücke” zwischen HSH und BNP Paribas gegeben, sagt Michael M.

Überraschende Telefonate

Woran sich Michael M. noch genau erinnere, sei ein Telefonat mit der Juristin Vera S. — der Kollegin aus der Rechtsabteilung, die für das Aufsichtsrecht zuständig war und von der die Londoner sagten, sie hätte Omega 55 als “aufsichtsrechtlich wirksam” bezeichnet (siehe Artikel: Lüge oder Lücke).

M. rief Vera S. um den 20. Dezember 2007 an, um zu klären, wann und wie Omega 55 der Bankenaufsicht Bafin offenzulegen sei, er fragte nach, weil er der Ansicht war, es sei ein Kreislaufgeschäft und damit aufsichtsrechtlich problematisch.

Zu M.s Überraschung sagte die Aufsichtsrechtlerin aber: Der Bafin Omega offen zu legen, “das sei nicht nötig, weil es ja zwei Geschäfte sind.” — Teil-A 2007 und Teil-B 2008. An diese wortwörtliche Einschätzung erinnere sich der Zeuge deshalb so genau, weil er davon völlig überrascht war.

Denn ihm war unlogisch, wie Omega 55 als Kreislaufgeschäft die Vorgaben der Bafin erfüllen sollte?

Seine Überraschung teilte er der Kollegin Vera S. aber nicht mit; er wollte ihre Kompetenz nicht anzweifeln. “Sie war die Expertin, und wenn sie das sagte, reichte mir das.”

Vera S. hatte in ihrer eigenen Befragung vor Gericht dagegen ausgesagt, sie habe erst im Januar 2008 von Teil-B erfahren und dann sofort ihre Bedenken geäußert (“Lüge oder Lücke?“).

 

PS: Vera S. erklärte im April 2008 schließlich schriftlich gegenüber der Bafin: Teil-A von Omega 55 entfalte wegen eines zweiten Teils, des B-Teils, keine aufsichtsrechtliche Wirkung und sei auch gekündigt worden. Das zog eine außerordentliche Prüfung nach sich.  
 

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