Neue Beweis-CD: Nonnenmacher hat doch früher unterschrieben.
Als der prominenteste Bankvorstand in diesem Verfahren, Dirk Jens Nonnenmacher, am 2. September Stellung zur Anklage nahm, sagte er nur an einer Stelle etwas Neues. Alles andere, was er vorlas, hatte er so oder ähnlich bereits vor den beiden Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in Kiel und Hamburg berichtet.
Nonnenmachers neuer Dreh mit dem Datum
Das Neue war: Nonnenmacher bestand darauf, dass er Omega 55 erst am 29.12.2007, in seinem Weihnachtsurlaub, mit seiner Unterschrift genehmigt habe, gleichzeitig mit anderen Dokumenten, und nicht, wie bisher angenommen, am 19.12.2007. Das Datum sei also falsch, von der die Staatsanwaltschaft seine Mittäterschaft ableite.
Ein Ablenkungsmanöver, ein konstruierter Versuch, sich aus der “Schusslinie” zu bringen. So sieht es jedenfalls jetzt aus.
Neue Beweis-CD
Bevor der vorsitzende Richter Marc Tully nach der 14-tägigen Ferienpause am 19. Verhandlungstag mit der Befragung des Juristen Dr. Sascha E. aus der Rechtsabteilung der HSH Nordbank begann, zeigte er den Angeklagten und dem Publikum eine CD. Auf dieser CD sei eine tif-Datei vom 21. Dezember 2007, erklärte Richter Tully. Zu Nonnenmacher und seinem Verteidiger gewandt sagte Tully: Diese Datei dürfte besonders SIE interessieren.
Inhalt der tif-Datei sei die Vorstandsvorlage, mit der die Vorstände Omega 55 genehmigt hatten, und auf dieser Vorlage stehe bereits Nonnenmachers Unterschrift.
Es bleibt beim 21.12.
Also hat der damalige Finanzvorstand Nonnenmacher doch am 21.12.2007 Omega 55 freigegeben und nicht erst am 29.12., als letzter und nur “zur Kenntnis nehmend”, wie der Beschuldigte es dem Gericht weis zu machen versuchte.
Die CD hat ein Zeuge der Londoner Rechtsabteilung dem Gericht nachträglich zugeschickt.
Weder Dirk Jens Nonnenmacher noch sein Verteidiger sagten etwas dazu …
Offensichtlich hat Herr Nonnenmacher auch genug “Freunde” hinter sich gelassen, dass immer noch von irgendwoher ein belastender Beweis auftauchen kann.
Ein ziemlich windiger Versuch, der seine Glaubwürdigkeit in den Augen des Gerichtes sicher nicht verbessert hat.